Digitalwirtschaft droht mit Klage gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Archivmeldung vom 27.06.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Verband der Internetwirtschaft (Eco) hält die Änderungen am sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für unzureichend: "Die von zahlreichen Kritikern ebenso wie von uns erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken, ob der Bund über die nötige Kompetenz zu einem solchen Gesetz überhaupt verfügt, bestehen nach wie vor", sagte Eco-Vorstand Oliver Süme dem "Handelsblatt".
"Es ist davon auszugehen, dass diese Fragestellungen gerichtlich geklärt werden müssen." Nach Kritik an dem geplanten Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet hatten sich Union und SPD auf mehrere Änderungen verständigt. Das Vorhaben soll am Dienstag im Rechtsausschuss beschlossen und noch in dieser Woche verabschiedet werden. Unter anderem sollen Plattformbetreiber in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst über Löschungen entscheiden müssen.
Sie sollen Beschwerden auch an eine neu zu schaffende Stelle abgeben können. Dem nunmehr erneut überarbeiteten Entwurf zum NetzDG sei "deutlich anzumerken, dass es sich um ein primär politisch motiviertes Gesetz handelt", sagte Süme. "Die Bundesregierung hat offensichtlich wenig Zeit in einen sorgfältig ausgearbeiteten Entwurf gesteckt, da sie das Gesetzgebungsverfahren unbedingt trotz erheblicher Kritik noch vor Ende der Legislaturperiode verabschieden lassen will."
Der Entwurf weise aber "keinen substanziellen Unterschied zur vorigen Version auf und ist daher weiterhin abzulehnen". Zwar sei an der einen oder anderen Stelle auf die vorgebrachte Kritik eingegangen worden. Aber beispielsweise gehöre ein Richtervorbehalt bei Auskunft über die Inhaber anonymer Nutzerkonten in sozialen Netzwerken ohnehin zum "soliden Handwerk" bei der Gesetzgebung.
"Die grundsätzlich problematischen Fragen bleiben bestehen", betonte Süme. "Wir kritisieren insbesondere den immer noch unklaren Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs sowie die 24-Stunden-Löschfrist für offensichtlich rechtswidrige Fälle, da die Frage nach der Offensichtlichkeit weiterhin zu komplex ist, als kurzerhand so festgeschrieben zu werden." Positiv sei indes, dass der Bedeutung von Beschwerdestellen bei der Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte Rechnung getragen werde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur