Linke begrüßt Karlsruher Urteil zur Wahlrechtsreform
Archivmeldung vom 30.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Linke begrüßt das am Dienstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. "Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Beschwerde gegen die Wahlrechtsreform in wichtigen Punkten gefolgt ist und die Grundmandatsklausel weiterhin Bestand haben wird", sagte Bundesgeschäftsführerin Katina Schubert am Dienstag.
"Die heutige Entscheidung stärkt die Vielfalt der politischen
Repräsentation im Bundestag und stellt sicher, dass möglichst viele
Stimmen berücksichtigt werden." Das Urteil sei darüber hinaus "eine
schallende Ohrfeige" für die Regierungsparteien und deren Versuch, "mit
der Reform politische Konkurrenz im Bundestag auszuschalten". "Das zeigt
uns aber auch, wie sehr wir die Regierung im Bundestag nerven, sodass
sie uns mit der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel aus dem
Bundestag kegeln wollte."
Doch politischen Streit löse man in
einer Demokratie nicht mit verfassungswidrigen Reformen, so Schubert.
Die vom Gericht in Aussicht gestellte Senkung der Sperrklausel begrüßt
die Partei. Eine Absenkung der Hürde sei der beste Weg, sicherzustellen,
dass keine Stimmen verloren gingen und sich möglichst viele Wähler im
politischen System vertreten fühlen, so die Bundesgeschäftsführerin.
Das
Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für
teilweise verfassungswidrig erklärt. Die anvisierte Regelung zur
Streichung der Grundmandatsklausel sei mit dem Grundgesetz unvereinbar,
teilten die Richter am Dienstag mit.
Demnach soll diese Klausel,
wonach eine Partei auch bei einem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde
mit dem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie
mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch bei der nächsten
Bundestagswahl gelten. Der Gesetzgeber wurde zu einer Neuregelung
aufgefordert.
In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die
Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen
gegen die Reform geklagt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur