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Linke begrüßt Karlsruher Urteil zur Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 30.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Katina Schubert (2021)
Katina Schubert (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Linke begrüßt das am Dienstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. "Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Beschwerde gegen die Wahlrechtsreform in wichtigen Punkten gefolgt ist und die Grundmandatsklausel weiterhin Bestand haben wird", sagte Bundesgeschäftsführerin Katina Schubert am Dienstag.

"Die heutige Entscheidung stärkt die Vielfalt der politischen Repräsentation im Bundestag und stellt sicher, dass möglichst viele Stimmen berücksichtigt werden." Das Urteil sei darüber hinaus "eine schallende Ohrfeige" für die Regierungsparteien und deren Versuch, "mit der Reform politische Konkurrenz im Bundestag auszuschalten". "Das zeigt uns aber auch, wie sehr wir die Regierung im Bundestag nerven, sodass sie uns mit der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel aus dem Bundestag kegeln wollte."

Doch politischen Streit löse man in einer Demokratie nicht mit verfassungswidrigen Reformen, so Schubert. Die vom Gericht in Aussicht gestellte Senkung der Sperrklausel begrüßt die Partei. Eine Absenkung der Hürde sei der beste Weg, sicherzustellen, dass keine Stimmen verloren gingen und sich möglichst viele Wähler im politischen System vertreten fühlen, so die Bundesgeschäftsführerin.

Das Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die anvisierte Regelung zur Streichung der Grundmandatsklausel sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilten die Richter am Dienstag mit.

Demnach soll diese Klausel, wonach eine Partei auch bei einem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde mit dem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch bei der nächsten Bundestagswahl gelten. Der Gesetzgeber wurde zu einer Neuregelung aufgefordert.

In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen gegen die Reform geklagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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