Patientenschützer fordern Strafen für Erschleichung von Impfungen
Archivmeldung vom 03.02.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttEugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, fordert strafrechtliche Konsequenzen für Menschen, die sich den Zugang zu einer Corona-Impfung verschaffen, ohne dass sie an der Reihe sind.
Mit Blick auf die Neufassung der Impfverordnung sagte Brysch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland": "Unbefriedigend ist, dass nach dem Entwurf von Jens Spahn, Menschen weiterhin straflos bleiben, wenn sie sich unberechtigt eine Impfung erschleichen."
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss die aktuelle Impfverordnung anpassen, weil die Ständige Impfkommission in Deutschland eine Impfung mit dem Präparat des Herstellers Astrazeneca nur für Erwachsene unter 65 Jahren empfiehlt. Deshalb sollen jüngere Menschen nun vorrangig mit dem Anstrazeneca-Impfstoff immunisiert werden. Außerdem sollen Menschen mit Vorerkrankungen teilweise etwas früher zum Zug kommen.
"Der Bundesgesundheitsminister tut gut daran, den Impfanspruch der unter 65-Jährigen in der obersten Prioritätsgruppe jetzt auf das neue Serum von Astrazeneca zu konzentrieren. Damit können die bereits zugelassenen mRNA-Impfstoffe allein den über 80-Jährigen zur Verfügung stehen", sagte Brysch dem RND. Das werde die Konkurrenz unter den acht Millionen Impfberechtigten entzerren, so der Patientenschützer. "Ebenso ist vernünftig, jetzt eine weitere Pflegeperson in die zweite Prioritätsgruppe aufzunehmen. Denn die meisten der 5,4 Millionen Hochbetagten leben daheim und werden von i hren Angehörigen versorgt", fügte er hinzu.
Quelle: dts Nachrichtenagentur