BDI lehnt geändertes Verbraucherinformationsgesetz ab
Archivmeldung vom 02.12.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt die beschlossene Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ab. "Das Gesetz gefährdet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und schafft keinen tatsächlichen Nutzen für den Verbraucher", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber zur Verabschiedung des VIG durch den Bundestag am Freitag in Berlin.
Die Industrie kritisiert vor allem den sofortigen Vollzug von Behördenentscheidungen. Er ist im geänderten VIG als Regelfall vorgesehen, ein besonderes öffentliches Interesse muss nicht bestehen. Verbraucher sollen demnach künftig unverzüglich Behördeninformationen über mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Lebensmitteln oder anderen Produkten des täglichen Bedarfs erhalten. Ein Widerspruch oder eine Klage des betroffenen Unternehmens hat keine aufschiebende Wirkung mehr. "Dies stellt das im Verwaltungsrecht geltende Regel-Ausnahme-Verhältnis zulasten der Betroffenen auf den Kopf, ohne einen wirksamen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten", kritisierte Kerber.
Beim VIG gehe es nicht um Fälle der Gefahrenabwehr, sondern um Informationsanfragen. Kerber: "Unbestritten ist, dass bei Gefahr für die Gesundheit schnell gehandelt und alles zum Schutz des Verbrauchers getan werden muss. Dies ist jedoch auch nach den einschlägigen Gesetzen zur Lebensmittel- und Produktsicherheit möglich." Der BDI hat sich im Gesetzgebungsverfahren gegen die Verkürzung der Verfahrensrechte ausgesprochen und auf die Gefahren für die betroffenen Unternehmen hingewiesen. Dies ignorierte die Politik mit Hinweis auf vergangene Lebensmittelskandale, zu deren Bekämpfung laut BDI jedoch im geltenden Lebensmittelrecht bereits hinreichende Instrumente zur Verfügung standen.
Die Beschneidung des Verwaltungsrechtsweges birgt aus Sicht des BDI für die deutsche Industrie erhebliche Risiken: "Auch wenn sich später herausstellen sollte, dass entgegen der anfänglichen Einschätzung kein Rechtsverstoß vorlag, ist die Information unwiderruflich veröffentlicht. Im Falle von Unternehmens- oder Betriebsgeheimnissen drohen Unternehmen unkalkulierbare Schäden", warnte Kerber.
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Quelle: BDI Bundesverband der Dt. Industrie (ots)