SoVD: Für Mütter muss sich etwas ändern - jetzt!
Archivmeldung vom 30.03.2017
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Freigeschaltet durch André OttZur geplanten Neuregelung des Mutterschutzgesetzes erklärt SoVD-Frauensprecherin Edda Schliepack: "Das Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952. Seither haben sich die Gesellschaft und insbesondere die Arbeitswelt tiefgreifend verändert. Deshalb ist eine Reform überfällig. Schutzrechte müssen auch für behinderte Arbeitnehmerinnen gelten - so lautet unsere Forderung. Daher ist es richtig, das Gesetz auch auf Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auszuweiten.
Allerdings muss diese Verbesserung die Betroffenen tatsächlich erreichen. Und hier stehen die Werkstätten in der Pflicht. Sie müssen schwangere und stillende Frauen mit Behinderung barrierefrei über ihre Rechte informieren."
Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)