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SoVD: Für Mütter muss sich etwas ändern - jetzt!

Archivmeldung vom 30.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mutter mit Kind im Sommer 1930. Das Gesetz ist sogar noch 8 Jahre älter...
Mutter mit Kind im Sommer 1930. Das Gesetz ist sogar noch 8 Jahre älter...

Von Bundesarchiv, Bild 102-10019 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5414679

Zur geplanten Neuregelung des Mutterschutzgesetzes erklärt SoVD-Frauensprecherin Edda Schliepack: "Das Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952. Seither haben sich die Gesellschaft und insbesondere die Arbeitswelt tiefgreifend verändert. Deshalb ist eine Reform überfällig. Schutzrechte müssen auch für behinderte Arbeitnehmerinnen gelten - so lautet unsere Forderung. Daher ist es richtig, das Gesetz auch auf Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auszuweiten.

Allerdings muss diese Verbesserung die Betroffenen tatsächlich erreichen. Und hier stehen die Werkstätten in der Pflicht. Sie müssen schwangere und stillende Frauen mit Behinderung barrierefrei über ihre Rechte informieren."

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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