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Digitalpakt: Vermittlungsausschuss einig bei Grundgesetzänderung

Archivmeldung vom 21.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am Mittwochabend auf Formulierungen für eine Änderung des Grundgesetzes für den Digitalpakt Schule geeinigt. Der Bundestag hatte die umstrittenen Pläne Ende November beschlossen, nachdem sich die Große Koalition mit FDP und Grünen geeinigt hatte.

Mit dem Digitalpakt will der Bund fünf Milliarden Euro für eine bessere Internetanbindung der Schulen bereitstellen, aber er dringt auf eine Grundgesetzänderung. Die Länder halten diesen Eingriff für zu gravierend, weil Schulpolitik Ländersache ist. Konkret geht es um Änderungen der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes. Mit dem Beschluss sollen Bundeshilfen bei kommunalen Investitionen erleichtert werden, wobei eine Mitfinanzierung zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur im Mittelpunkt steht. Damit die Verfassungsänderung umgesetzt werden kann, wird auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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