Regierung hat 2002 kein Freilassungs-Angebot für Kurnaz erhalten, lediglich einen eigenmächtigen Vermerk eines BND-Mitarbeiters
Archivmeldung vom 23.01.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Bundesregierung hat, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) im Jahr 2002 kein Angebot der US-Behörden zur Freilassung des damaligen Guantanamo-Häftlings und so genannten "Bremer Taliban" Murat Kurnaz erhalten. Das ergibt sich aus Hinweisen, die der Zeitung aus Geheimdienstkreisen vorliegen.
Es habe lediglich ein Gespräch eines BND-Mitarbeiters mit
einem CIA-Angehörigen in den USA gegeben, aus dem der deutsche Beamte
einen entsprechenden Vermerk für seine eigenen Interessen angefertigt
habe, wurde der Zeitung bestätigt. Der BND habe, zur Aufklärung der
Terrorszene, den in Deutschland geborenen Türken Kurnaz zur
Szene-Beobachtung einsetzen wollen. Regierungsstellen in den USA,
nicht zuletzt das Verteidigungsministerium, hätten 2002 jede
Freilassung von Kurnaz oder Abschiebung nach Deutschland abgelehnt.
In diesem Zusammenhang forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, alle beteiligten deutschen Verantwortlichen zu einer sofortigen und vorbehaltlosen Offenlegung aller Fakten auf. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" sagte der GdP-Chef: "Es gibt großen Aufklärungsbedarf. Dazu müssen alle Beteiligten jetzt schnell ihre Karten auf den Tisch legen. Die Öffentlichkeit muss dringend und umfassend erfahren, dass solch ungeheuerliche Vorwürfe in unserem demokratischen Rechtsstaat völlig ausgeschlossen sind", meinte Freiberg mit Hinweis auf die Vorwürfe unterlassener deutscher Hilfeleistung für Murat Kurnaz. "Es ist erschütternd, was in Guantanamo unter US-Aufsicht mit Gefangenen offenbar angestellt wird. Dafür darf es keinerlei deutsche Hilfsdienste gegeben haben", so der GdP-Chef. Freiberg äußerte sich auch zur Frage einer Entschädigungszahlung für Kurnaz. "Sollten falsche Entscheidungen von Verantwortlichen in der Bundesrepublik getroffen worden sein, dann ist es im Übrigen das Mindeste, dass sich die Verantwortlichen beim Opfer dafür entschuldigen und dass staatliche Entschädigung geleistet wird."
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung