Hanf-Freigrenzen sollen einheitlich werden
Archivmeldung vom 30.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttBaden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) drängt auf einheitliche Hanf-Grenzwerte in den Bundesländern. "Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können", sagte Wolf der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
"Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird", sagte Wolf. Bei der Justizministerkonferenz, die am 6. und 7. Juni auf der Wartburg im thüringischen Eisenach stattfindet, will Wolf "intensiv für eine Vereinheitlichung werben". Es geht dabei um diejenigen Mengen Hanf, die als Eigenbedarf gelten, und bis zu denen die Staatsanwaltschaften Verfahren einstellen können. Diese Werte unterscheiden sich zwischen den Bundesländern stark und schwanken zwischen sechs und 15 Gramm. In den meisten Ländern liegt der Wert indes bei sechs Gramm, weshalb die Grenzen eher nach unten angepasst werden könnten. Die Freigrenze in Berlin ist die bundesweit höchste.
Bis zu 15 Gramm Hanf gelten in der Hauptstadt als "geringe Menge" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz sind es zehn Gramm, in den meisten übrigen Bundesländern sechs Gramm. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht strafbar, sondern gilt als selbstschädigend. Betäubungsmittel zu besitzen, ist nur in "geringen Mengen" zulässig. Baden-Württembergs Justizminister Wolf sagte: "Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten." Er hoffe, dass die Länder sich auf eine einheitliche Obergrenze einigen könnten.
Quelle: Rheinische Post (ots)