Börnsen/Krings: Urheberrecht - Kreativität gilt es, gerecht zu sichern
Archivmeldung vom 29.09.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich eines von den Koalitionsarbeitsgruppen Kultur und Medien durchgeführten Expertengesprächs zur Urheberrechtsnovelle erklären der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Kultur und Medien, Dr. Günter Krings MdB:
Deutschland als Kulturnation kann nur dann seinem Anspruch gerecht
werden, wenn es die geistigen Leistungen seiner Kreativen hinreichend
schützt. Das Urheberrecht soll auch in Zukunft sicherstellen, dass
Kreativität ihrem Wert angemessen entlohnt wird.
Im besonderen Fokus der Expertenanhörung stand daher die
Neustrukturierung der Vergütungsregelungen. Hier gab es keine
Annäherung zwischen den Betroffenen. Während die
Verwertungsgesellschaften mit hohen Einnameverlusten rechnen,
befürchten die Geräte- und Speichermedienhersteller eine übermäßige
Verteuerung ihrer Produkte durch die Urheberrechtsabgabe. Daher wurde
von einigen Experten der Vorschlag begrüßt, die Vergütungssätze
weiterhin staatlicherseits festlegen zu lassen.
Im digitalen Zeitalter ist das Urheberrecht besonderen Gefahren
ausgesetzt. Wie dramatisch die Entwicklung in den letzten Jahren
fortgeschritten ist, zeigt das Verhältnis zwischen mit Musik
bespielten Rohlingen und verkauften CD-Alben. 439 Millionen mit
Musik bespielte Rohlinge gab es im Jahr 2005. Dem standen 123,7
Millionen verkaufte CD-Alben gegenüber. Mehr als dreimal so hoch
liegt damit inzwischen der Anteil der Musikkopien gegenüber den
Originalen. Fünf Jahre zuvor hingegen, zeigte sich noch ein ganz
anderes Bild. 195,1 Millionen CD-Alben wurden im Jahr 2000 verkauft,
wobei die Stückzahl der Rohlinge, die mit Musik bespielt wurden, mit
133 Millionen deutlich darunter lag.
Aus diesen Zahlen ist keineswegs die Schlussfolgerung zu ziehen,
die Privatkopie gänzlich abzuschaffen, aber man wird im laufenden
Gesetzgebungsverfahren sich mit der Frage beschäftigen müssen, wie
man den Missstand der Privatkopie etwa durch so genannte intelligente
Aufnahmetechniken einkämmen kann.
Der Schutz des Urheberrechts muss aber auch im Bewusstsein der Menschen verankert werden. Daher wurde die Aufgabe der Bagatellklausel in dem Gesetzentwurf von allen Experten begrüßt. Im anderen Fall wäre ein falsches Signal pro Raubkopien gesetzt worden.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion