Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Straubinger: Bundesarbeitsministerium verliert den Überblick

Straubinger: Bundesarbeitsministerium verliert den Überblick

Archivmeldung vom 16.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur gestrigen Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums anlässlich der Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Das Bundesarbeitsministerium scheint den Überblick über die arbeitsmarktpolitischen Zusammenhänge zu verlieren. Wenn der Bundesarbeitsminister in seiner gestrigen Pressemitteilung einen Zusammenhang zwischen dem Beschluss der EU-Dienstleistungsrichtlinie und einer Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen oder einer Einführung von Mindestlöhnen herstellen möchte, so entbehrt dies jeglicher Grundlage.

Noch im Juni diesen Jahres hat der Bundesarbeitsminister erklärt, dass die zur EU-Dienstleistungsrichtlinie gefundene Lösung auf einem "ökonomisch und sozial ausgewogenen Kompromiss" basiere. Davon "profitieren alle: Deutsche Unternehmen, Arbeitnehmer, deren Arbeitsbedingungen im Inland nicht berührt werden und deren Arbeitsplätze sicherer werden". Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form bringe "sowohl wichtige Verbesserungen für die Unternehmen" mit und "schließe eine Aushöhlung der Lohn-, Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards aus", so Müntefering damals. Es bleibe "bei der für die Bundesregierung zentralen umfassenden Ausnahme des Arbeits- einschließlich des Entsenderechts, des Rechts, Tarife auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen..."

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat sich seitdem nicht wesentlich verändert. Offenbar aber die Wahrnehmung des Bundesarbeitsministers.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt zum einen den Nachweis unerwünschter sozialer Verwerfungen durch Entsendearbeitnehmer und zum anderen nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge als zwingend voraus, bevor eine Ausdehnung des Entsendegesetzes überhaupt geprüft wird.

Ein bloßer Verweis auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die damit gar nichts zu tun hat, reicht hier jedenfalls nicht.

Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte jungs in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige