Straubinger: Bundesarbeitsministerium verliert den Überblick
Archivmeldung vom 16.11.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZur gestrigen Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums anlässlich der Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Das Bundesarbeitsministerium scheint den Überblick über die
arbeitsmarktpolitischen Zusammenhänge zu verlieren. Wenn der
Bundesarbeitsminister in seiner gestrigen Pressemitteilung einen
Zusammenhang zwischen dem Beschluss der EU-Dienstleistungsrichtlinie
und einer Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere
Branchen oder einer Einführung von Mindestlöhnen herstellen möchte,
so entbehrt dies jeglicher Grundlage.
Noch im Juni diesen Jahres hat der Bundesarbeitsminister erklärt,
dass die zur EU-Dienstleistungsrichtlinie gefundene Lösung auf einem
"ökonomisch und sozial ausgewogenen Kompromiss" basiere. Davon
"profitieren alle: Deutsche Unternehmen, Arbeitnehmer, deren
Arbeitsbedingungen im Inland nicht berührt werden und deren
Arbeitsplätze sicherer werden". Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form
bringe "sowohl wichtige Verbesserungen für die Unternehmen" mit und
"schließe eine Aushöhlung der Lohn-, Sozial-, Sicherheits- und
Umweltstandards aus", so Müntefering damals. Es bleibe "bei der für
die Bundesregierung zentralen umfassenden Ausnahme des Arbeits-
einschließlich des Entsenderechts, des Rechts, Tarife auszuhandeln,
abzuschließen und durchzusetzen..."
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat sich seitdem nicht wesentlich
verändert. Offenbar aber die Wahrnehmung des Bundesarbeitsministers.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt zum einen
den Nachweis unerwünschter sozialer Verwerfungen durch
Entsendearbeitnehmer und zum anderen nach dem Tarifvertragsgesetz für
allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge als zwingend voraus,
bevor eine Ausdehnung des Entsendegesetzes überhaupt geprüft wird.
Ein bloßer Verweis auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die damit gar nichts zu tun hat, reicht hier jedenfalls nicht.
Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag