Kampfjetpiloten rechnen auch nach Verfassungsänderung nicht mehr mit Abschussbefehl
Archivmeldung vom 16.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Kampfjetpiloten der Bundeswehr erwarten, dass sie auch nach einer Verfassungsänderung keinen Befehl zum Abschuss von Zivilflugzeugen bekommen werden. Der Vorsitzende des Piloten-Verbandes (Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge - VBSK), Thomas Wassmann, verwies im Gespräch mit der Rheinischen Post darauf, dass Karlsruhe seine Entscheidung nicht nur mit der fehlenden Kompetenz des Bundes in Artikel 35 des Grundgesetzes begründet, sondern auch der Menschenwürde und dem Recht auf Leben von entführten Zivilisten Vorrang vor der Schutzpflicht des Staates eingeräumt habe.
Dies sei auch mit einer Änderung des Artikels 35 "nicht wegzuräumen", sagte Wassmann. Damit seien die Piloten der Bundeswehr "aus der Schusslinie" und hätten die gewünschte Rechtssicherheit erhalten. Der Bayreuther Staatsrechtler Professor Oliver Lepsius unterstützte diese Sicht: "Selbst wenn die derzeit noch fehlende Bundeskompetenz bei einer Verfassungänderung geregelt wird, einen Abschuss von Passagierflugzeugen wird es nicht geben können", sagte er der Rheinischen Post (Donnerstag-Ausgabe).
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post