Haushalt: Mehr Staatsanwälte für Ermittlungen gegen Terrorismus
Archivmeldung vom 28.06.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Generalbundesanwalt soll laut Haushaltsplan 2018 mehr Stellen für Ermittlungen gegen Terroristen und Kriegsverbrechen bekommen. Das berichtet die "Welt". Der Personalaufwuchs soll in der kommenden Woche vom Plenum des Bundestags endgültig beschlossen werden. Aktuell verfügt die Justizbehörde in Karlsruhe über 111 feste Stellen für Staatsanwälte. Laut Planung des Bundesjustizministeriums sollen nun 21 zusätzliche Stellen beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingerichtet werden, was einer Aufstockung um fast ein Fünftel entspricht.
18 neue Stellen, darunter zwei Posten für Bundesanwälte und zehn für Oberstaatsanwälte, soll es in der Abteilung Terrorismus (TE) geben, die auch gegen Dschihadisten ermittelt, die sich in Syrien oder dem Irak der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen haben. Weitere drei Staatsanwälte soll die Abteilung für Kriegsverbrechen und Völkerstrafrecht (Abteilung ZS) erhalten, die unter anderem gegen Folterknechte und Militärs des Assad-Regime ermittelt. Zuletzt hatten die Ermittler einen internationalen Haftbefehl gegen den Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erwirkt.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt eingeleitet wurden, stark angestiegen. Noch im Jahr 2013 hatte die Behörde etwa 70 neue Terrorismusverfahren eingeleitet. Im vergangenen Jahr 2017 waren es bereits 1200 solcher Fälle. Generalbundesanwalt Peter Frank hatte im Frühjahr 2017 aufgrund der gestiegenen Arbeitsbelastung in einem Brief an die Justizminister der Länder um mehr Personal gebeten. Hintergrund ist die Tatsache, dass mehr als ein Drittel der Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft aus den Bundesländern für drei Jahre nach Karlsruhe abgeordnet wird.
Quelle: dts Nachrichtenagentur