Gauck prüft Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 19.11.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWann das gerade auch für den Anti-Terrorkampf wichtige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich in Kraft tritt, ist nach einem Bericht von "Bild" weiter offen: Am 16. Oktober verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, jetzt liegt das Gesetz zur Prüfung bei Bundespräsident Joachim Gauck.
Wie die Zeitung berichtet, ist der Text am 10. November dort eingegangen. Wann Gauck unterzeichnet, ist derzeit offen, hieß es. Bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung werden die Verbindungsdaten von Telefongesprächen, SMS-Nachrichten und Mails für eine begrenzte Zeit gespeichert. Ermittler können so nach Straftaten ein Kontakt-Profil der mutmaßlichen Täter erstellen und so mögliche Komplizen enttarnen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur