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AfD darf mit 30 Kandidaten bei Landtagswahl in Sachsen antreten

Archivmeldung vom 16.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die AfD darf mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September antreten. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Sachsen am Freitagnachmittag in Leipzig.

Damit gab das Gericht den Anträgen der AfD Sachsen teilweise statt, sodass die Partei mit insgesamt 30 statt nur 18 Kandidaten antreten darf. Der sächsische Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli einen Großteil der AfD-Landesliste mit insgesamt 61 Kandidaten für die Landtagswahl gekürzt. Die Kandidaten auf den Plätzen 19 bis 61 wurden gestrichen.

Grund war ein Formfehler: Die Landesliste war auf zwei Landesparteitagen beschlossen worden, bei denen es sich dem Vernehmen nach nicht um eine einheitliche Aufstellungsversammlung handelte. Die zweite Versammlung war nach Einschätzung des Landeswahlausschusses nicht regulär. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte bereits am 25. Juli vorläufig die Listenplätze 19 bis 30 zur Landtagswahl am 1. September zugelassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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