Bundesverfassungsgericht: Fixierung nur nach Richterspruch
Archivmeldung vom 24.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesverfassungsgericht hat die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung eingeschränkt. Bei einer nicht nur kurzfristigen Fixierung handele es sich um eine Freiheitsentziehung, für die eine richterliche Entscheidung notwendig sei. Eine richterliche Unterbringungsanordnung sei noch nicht ausreichend, so die Karlsruher Richter am Dienstag.
Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf zwei Verfassungsbeschwerden hin die einschlägige Vorschrift des Landes Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Daneben muss auch Bayern bis zum 30. Juni 2019 einen verfassungsgemäßen Zustand herbeizuführen, wo bislang keine spezielle Rechtsgrundlage für Fixierungen existiert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur