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Bundesverfassungsgericht: Fixierung nur nach Richterspruch

Archivmeldung vom 24.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gurtsystem aus medizinischen Institutionen
Gurtsystem aus medizinischen Institutionen

Foto: Stealth12
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung eingeschränkt. Bei einer nicht nur kurzfristigen Fixierung handele es sich um eine Freiheitsentziehung, für die eine richterliche Entscheidung notwendig sei. Eine richterliche Unterbringungsanordnung sei noch nicht ausreichend, so die Karlsruher Richter am Dienstag.

Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf zwei Verfassungsbeschwerden hin die einschlägige Vorschrift des Landes Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Daneben muss auch Bayern bis zum 30. Juni 2019 einen verfassungsgemäßen Zustand herbeizuführen, wo bislang keine spezielle Rechtsgrundlage für Fixierungen existiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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