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Staatsrechtler: Bund könnte flächendeckenden Lockdown verhängen

Archivmeldung vom 29.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Haben die Deutschen aus der Geschichte nichts gelernt? (Symbolbild)
Haben die Deutschen aus der Geschichte nichts gelernt? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach Einschätzung des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart könnte der Bund im Kampf gegen die Corona-Pandemie das Ruder übernehmen. "Das ist möglich", sagte Degenhart dem "Handelsblatt". "Der Bund könnte durch ein sogenanntes Maßnahmegesetz einen flächendeckenden Lockdown, also Ausgangssperren oder die Schließung von Läden, für einen bestimmten Zeitraum verhängen."

Möglich sei auch, durch ein Bundesgesetz die Bundesregierung hierzu zu ermächtigen. Der Bund müsse sich dabei aber immer "im Rahmen der Verhältnismäßigkeit" bewegen. Degenhart hält eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes für ausreichend. "Der Bundestag müsste das Gesetz beschließen", sagte Degenhart. Eine Einigung mit den Ministerpräsidenten wäre nicht notwendig. Allerdings müsse der Bundesrat beteiligt werden.

"Ob er zustimmen muss, hängt von der konkreten Fassung des Gesetzes ab." Sollte das Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen durch die Bundesregierung enthalten, müsse der Bundesrat zustimmen. Aktuell sieht das Infektionsschutzgesetz bereits einen Katalog möglicher Schutzmaßnahmen vor. Die Umsetzung der Maßnahmen kann der Bund aber nicht erzwingen. Nach geltender Rechtslage seien die Länder für die Ausführung des Gesetzes zuständig, so Degenhart. "Zwar unterliegen sie hier der Aufsicht des Bundes, die Möglichkeiten des Bundes, die Länder zu zwingen, sind jedoch sehr begrenzt und auch wenig praktikabel."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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