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Bundestag beschließt neue Punkte-Regelung für Verkehrssünder

Archivmeldung vom 27.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag die neue Punkte-Regelung für Verkehrssünder beschlossen. Das Gesetz war in einer nun geänderten Form im Mai schon einmal im Bundestag beschlossen, dann aber im Bundesrat gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen worden. Die Seminarteilnahme ist künftig nicht mehr verbindlich, sondern freiwillig.

Verkehrssünder können damit einen Punkt abbauen statt, wie vom Bundestag zunächst beschlossen, zwei Punkte. Präzisiert werden die Regeln für die behördliche Qualitätssicherung des Seminars, ferner werden Änderungen beim Datenschutz der Teilnehmer vorgenommen. In einer Verordnung wird festgelegt, wie das Fahreignungsseminar inhaltlich und zeitlich gestrafft werden kann, um die Kosten zu senken.

Ebenfalls per Verordnung sollen Verkehrsverstöße wie das Zuparken von Rettungswegen und Feuerwehrzufahren sowie Fahrerflucht durch Punkte geahndet werden. Dafür bleibt es bei dem vom Bundestag beschlossenen Drei-Punkte-System zur Differenzierung der Verkehrsverstöße. Das Gesetz tritt erst neun Monate nach der Verkündung in Kraft, um die Umsetzung der Reform vorbereiten zu können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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