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Union will Bedingungen für strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen

Archivmeldung vom 30.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Oliver Weber / PIXELIO
Bild: Oliver Weber / PIXELIO

In der Unions-Bundestagsfraktion gibt es bereits fortgeschrittene Überlegungen, die Straffreiheit von Steuersündern bei Selbstanzeige an verschärfte Bedingungen zu knüpfen. "Wir wollen die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung auch künftig erhalten. Aber professionelle Steuerhinterziehungsstrategien müssen zerschlagen werden", sagte CDU-Finanzpolitiker Manfred Kolbe der Leipziger Volkszeitung.

So ist unter anderem ein deutlich höherer Zinszuschlag - bisher sechs Prozent - für Steuerhinterzieher im Gespräch, die beim Finanzamt eine strafbefreiende Selbstanzeige machen. "In Hochzinsphasen sind die sechs Prozent für professionelle Steuersünder eine zu geringe Schmerzgrenze", betont Kolbe, der zugleich Berichterstatter gegen Steuerbetrug in der CDU-Arbeitsgruppe Finanzen ist. Zudem soll die Straffreiheit an die Bedingung geknüpft sein, dass tatsächlich die gesamte Steuerschuld angezeigt wird. Bislang sei es oft Praxis, dass viele professionelle Hinterzieher nur jeweils die Summe angeben, aus deren Land eine Gefahr auf Strafverfolgung besteht. "Kommt die Steuer-CD aus der Schweiz, dann wird nur das Geld von dort angegeben, die Anlagen in Dubai oder auf den Cayman-Inseln bleiben im Dunkeln. Diese Teilselbstanzeige kann künftig nicht mehr für die Straffreiheit ausreichen. Es muss Schluss sein mit dieser Salamitaktik", so Kolbe. Auch der Zeitpunkt der Strafverfolgung soll vorverlegt werden. Bislang gilt die Tat erst entdeckt, wenn der Prüfer zur Außenprüfung im Haus oder Büro des Sünders steht. "Künftig soll die Tatentdeckung schon gelten, wenn die Betriebsprüfung angeordnet wird", ergänzt Kolbe. Die Unionsfraktion lehnt dagegen ausdrücklich Forderungen ab, die Möglichkeit der Selbstanzeige ganz abzuschaffen. "Das Beispiel der Schweizer Steuer-CD zeigt, dass wir sonst nie zu diesen Mehreinnahmen gekommen wären. Wir brauchen nicht die Abschaffung, sondern die Überarbeitung des Instruments Selbstanzeige, um Angriffspunkte gegen diese Praxis auszuschließen", so Kolbe.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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