dieBasis begrüßt gerichtliches Verbot von Gesichtsmasken, Mindestabstand und Schnelltests für Schüler
Archivmeldung vom 13.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićKeine Gesichtsmasken, keine Mindestabstände, keine Schnelltests mehr für die Schüler/-innen zweier Schulen in Weimar: Das ist die Kurzfassung des Beschlusses des Familiengerichts Weimar vom 8. April 2021. Der Landesvorstand der Partei dieBasis NRW begrüßt dieses Urteil im Sinne der Kinder und fordert die flächendeckende Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Sachverständigengutachten. Dies schreibt die Partei dieBasis in ihrer Pressemitteilung.
Weiter heißt es in der Presseerklärung: "In dem Beschluss vom 8. April 2021 (Az: 9 F 148/28) wurde vom Amtsgericht Weimar
(Familiengericht) eine einstweilige Anordnung in einem „Kinderschutzverfahren“ getroffen, die sich
auf zwei Kinder aus Weimar und die von ihnen besuchten Schulen bezieht. Untersagt wird es den
Schulen, das Tragen von Gesichtsmasken aller Art vorzuschreiben sowie Mindestabstände und
Schnelltests anzuordnen. Des Weiteren wird diesen Schulen geboten, den Präsenzunterricht
aufrechtzuerhalten.
Der Landesvorstand der Partei dieBasis NRW begrüßt dieses Urteil und fordert die
Entscheidungsträger in Bund und Ländern auf, die Tatsachenfeststellungen aufgrund der
umfangreichen Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und alle nicht evidenzbasierten
Maßnahmen umgehend zu beenden, um das Kindeswohl nicht weiter zu gefährden. „Hier wurde
erstmalig in Deutschland Beweis erhoben und festgestellt, dass sämtliche Coronamaßnahmen
rechtswidrig sind. Da kann die Politik nicht weiter wegsehen und naheliegende Schäden ignorieren“,
so Bodo Oepen, Landesvorsitzender von der Partei dieBasis NRW.
Bemerkenswert ist aus Sicht des Landesvorstandes, was der Gerichtsbeschluss grundsätzlich festhält:
dass „Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben“, dass es keine medizinische Evidenz
zum Abstandhalten außerhalb der medizinischen Versorgung gibt und dass selbst die Übertragung von
Sars-CoV-2 durch „Aerosole“ „medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen ist“.
Darüber hinaus wird die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des
Infektionsgeschehens festgehalten. Die Maßnahmen schädigen die Kinder, so das Gericht, „physisch,
psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung“, ohne dass dem ein „Nutzen für die
Kinder selbst oder Dritten gegenübersteht“.
Der Landesvorstand NRW teilt die Einschätzung des Gerichts, dass die Maßnahmen „unverhältnismäßig“ sind und auf „Tatsachenferne“ beruhen und fordert daher deren Aufhebung. Auch der Rechtsanspruch der Kinder auf „zugänglichen Schulunterricht“ sollte aus Sicht vom Landesvorstand dieBasis NRW umgehend wieder erfüllt werden.
Links:
-
https://diebasis-partei.de/
https://www.diebasis.nrw/index.php/de-de/
- https://www.docdroid.net/NClmHr3/amtsgericht-weimar-9-f-148-21-eao-beschluss-anonym-2021-04- 08-pdf
Quelle: dieBasis