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Steuergewerkschaft: Grundsteuerreform "eine Art Glücksspiel"

Archivmeldung vom 30.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Glücksspiel: Gratis Spiele verleiten Kinder. Bild: pixelio.de, Thomas Siepmann
Glücksspiel: Gratis Spiele verleiten Kinder. Bild: pixelio.de, Thomas Siepmann

Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, zeigt sich skeptisch, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer bei 14 Milliarden Euro bleibt, wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hofft. "Ich habe größte Zweifel, dass dies von der technischen Umsetzung her möglich ist", sagte er "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". "Wenn schon unklar ist, wie ich anfange und danach weitere Berechnungsschritte hinzu kommen, ist das eine Art Glücksspiel, was hinten rauskommt."

Auch sieht die Steuergewerkschaft bei dem von Scholz favorisierten Modell, das sich am Wert des Grundstücks, des Gebäudes und der etwaigen Miethöhe orientiert, einen großen Aufwand auf die Finanzämter zukommen. "Bei dem jetzigen Vorschlag von Scholz würde ich den Personalmehrbedarf auf den Bewertungsstellen bundesweit auf 3000 Stellen schätzen", sagte Eigenthaler. Der bürokratische Aufwand sei immens, weil man auch extrem stark mit dem Eigentümer kommunizieren müsse.

Er gehe aber davon aus, "dass das Bundesverfassungsgericht eher ein wertebasiertes Modell haben möchte" und nehme daher an, dass ein Flächenmodell nicht verfassungskonform wäre. "Man muss da irgendwie zueinander kommen", fordert der Vorsitzende der Steuergewerkschaft. Die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist für eine Reform laufe am 31. Dezember 2019 aus. "Wenn es bis dahin kein neues Gesetz gibt, wird es 2020 keine Rechtsgrundlage mehr geben für die Erhebung einer Grundsteuer." Für das Mietenmodell von Scholz würde auch die fünfjährige Frist zur Umsetzung nicht ausreichen, weil es sehr komplex und arbeitsintensiv sei.

Der Zeitraum von fünf Jahren sei schon dadurch eingegrenzt, dass man erst mal IT-Grundlagen wie eine Programmierung und eine Datensammlung schaffen müsse. "Nach diesen fünf Jahren, am 1. Januar 2025, fallen alle alten Grundsteuerbescheide weg", sagte Eigenthaler. Werde man da nicht fertig, müssten die Kommunen das Steuerausfallrisiko tragen. "Wenn es keine neuen Bescheide gibt, guckt die Kommune in die Röhre."

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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