BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Henzler spielt Inklusion und Schuldenbremse gegeneinander aus
Archivmeldung vom 01.03.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit großer Empörung auf die Äußerungen von Kultusministerin Henzler (FDP) in der heutigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) reagiert, dass die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung unter den Bedingungen der Schuldenbremse nur bedingt machbar sei. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass die Kultusministerin den Auftrag der Vereinten Nationen zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems und den Wunsch vieler Eltern nach gemeinsamer Beschulung mit dem Verweis auf die Schuldenbremse versucht wegzuwischen“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.
Frau Henzler sagte in der FAZ bezüglich der Voraussetzungen für Inklusion: „Und man muss auch im Blick behalten, dass Hessen vermutlich Ende März eine Schuldenbremse in der Verfassung beschließen wird.“
„Die Schaffung eines inklusiven Schulsystems kann nicht von heute auf morgen gelingen. Allerdings braucht es verbindliche Umsetzungsschritte und klare Ziele. Beides ist bei Frau Henzler und der schwarz-gelben Koalition nicht zu erkennen. Die textlichen Veränderungen im Gesetz erweisen sich immer mehr als Mogelpackung“, kritisiert Mathias Wagner. „Die Kultusministerin gebraucht die Schuldenbremse geflissentlich als Freibrief für Bildungskürzungen. Allerdings bedarf es auch unter den Bedingungen der Schuldenbremse mehr Mittel als bislang für die Bildung, um die großen Herausforderungen in der Bildungspolitik anzugehen. Mit unserem Konzept zur Umsetzung der Schuldenbremse haben wir einen Vorschlag unterbreitet, der zeigt, dass das machbar ist - so denn der Wille zur klaren Schwerpunktsetzung vorhanden ist. Ministerin Henzler scheint nicht einmal für mehr Gelder für die Bildung kämpfen zu wollen.“
DIE GRÜNEN haben Mitte Februar ihren Änderungsantrag eingebracht, mit dem der Anspruch auf inklusive Beschulung und verbindliche Umsetzungsschritte bis zum Schuljahr 2017/18 im hessischen Schulgesetz verankert werden sollen. Der Besuch der allgemeinen Schule von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen soll von der Ausnahme zur Regel werden. Eine Beschulung an Förderschulen erfolgt demnach nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern. Auch solle es für die kommunalen Schulträger die Möglichkeit geben, Schwerpunktschulen für Inklusion einzurichten.
Quelle: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag