Ralf Stadler: CSU und Freie Wähler verhindern Abschaffung des praxisfernen Walz-Verbots
Archivmeldung vom 11.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDiese Woche wurde im Plenum des Landtags ein Gesetzentwurf der AfD beraten, der das praxisferne Verbot der Walz von Grünflächen nach dem 15. März aufheben sollte. Durch das Inkrafttreten des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ ist es in der landwirtschaftlichen Nutzung seit 2020 grundsätzlich verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen.
Falls Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vorher nicht zulassen, kann die Staatsregierung den Bezirksregierungen gestatten, durch eine Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die Grünflächen nicht mehr gewalzt werden dürfen. Dies stellt einen unnötigen Verwaltungsaufwand dar und erschwert den Landwirten die Planung.
Ralf Stadler, der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, kommentiert das wie folgt: „Der Gesetzentwurf der AfD hätte einen ersten Schritt bedeutet auf dem Weg der von der Staatsregierung so oft beschworenen ‚Entbürokratisierung‘. Stattdessen wurde der Gesetzentwurf der AfD sowohl von der Staatsregierung als auch von den übrigen Oppositionsparteien in Bausch und Bogen abgelehnt, teilweise mit der absurden Begründung, das wäre ja nur ein ‚kleiner Schritt‘. Fast so, als wäre es ihnen lieber gewesen, die AfD hätte gleich das ganze Volksbegehren rückgängig machen wollen.
Nein, die AfD steht uneingeschränkt zum bewährten Instrument der Bürgerbeteiligung über das bayerische Volksbegehren und respektiert das Votum der Bürger. Gleichzeitig versucht die AfD aber eine Versöhnung des Artenschutzes mit den Belangen der Landwirte zu erzielen, die durch unzählige praxisferne Vorschriften ohnehin genug gebeutelt sind.“
Quelle: AfD Bayern