EU-Kommission setzt Deutschland Frist für Vorratsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 27.10.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie EU-Kommission hat Deutschland und Rumänien eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätten.
Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen. Die Kommission hat daher beschlossen, beide Staaten mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme dazu aufzufordern, diesen Verstoß gegen EU-Recht (Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union) zu beenden.
Dies ist bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Am 17. Juni hatte die Kommission Deutschland und Rumänien bereits Aufforderungsschreiben geschickt. Deutschland teilte der Kommission daraufhin am 16. August mit, dass das deutsche Justizministerium einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erstellt habe, der sich gerade in interministeriellen Konsultationen befinde. Die von den rumänischen Behörden übermittelten Informationen lassen ebenso darauf schließen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind.
Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten (2006/24/EG) wurde 2006 angenommen und hätte bis zum 15. September 2007 in innerstaatliches Recht umgesetzt sein müssen, wobei die Möglichkeit bestand, die Speicherung von Verbindungsdaten beim Zugang zum Internet sowie bei der Nutzung von Internet-Telefonie und elektronischer Post erst ab dem 15. März 2009 zwingend vorzuschreiben.
Quelle: Europäische Kommission (ots)