Seehofer lehnt Kürzung des Soli ab
Archivmeldung vom 21.05.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittCSU-Chef Horst Seehofer hat die Forderung der FDP zurückgewiesen, den Solidaritätszuschlag nach der Bundestagswahl zu kürzen. "Ich halte nichts davon, dass wir Solidaritätsverträge mit den neuen Bundesländern aufkündigen", sagte er der "Welt am Sonntag". "Eine Abschaffung des Soli wäre in Bayern sicher sehr populär, aber wir werden bis 2019 daran festhalten."
Seehofer warnte vor falschen Entlastungsversprechen im Wahljahr. Haushalts- und Steuerpolitik müsse man zusammen sehen, betonte er. "Wir wollen keine neuen Schulden mehr im Bund, das ist ein ganz wichtiger Punkt." Die Union werde eine Abmilderung der kalten Progression und eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags ins Wahlprogramm schreiben - "unter der Voraussetzung, dass die wirtschaftliche Lage eine Entlastung zulässt". Dies sei eine ehrliche Aussage. Steuererhöhungen lehnte Seehofer strikt ab. "Wir werden erbitterten Widerstand leisten gegen die Überlegungen von Rot und Grün, Substanzsteuern einzuführen, die Arbeitsplätze vernichten", kündigte er an. "Wir werden auch erbittert gegen die Abschaffung des Ehegattensplittings kämpfen. Das wäre ein Anschlag auf die Familie, wie er noch nie da war in Deutschland."
Die Union werde im Wahlkampf auch daran erinnern, dass "SPD und Grüne auch deswegen Steuererhöhungen planen, weil sie eine europäische Schuldenunion mitfinanzieren wollen". CDU und CSU stünden dagegen für eine Stabilitätsunion. Der bayerische Ministerpräsident verwies auf Differenzen mit der CSU bei der Gestaltung des Wahlprogramms. "Die Kanzlerin weiß, dass wir eine gewisse Anzahl von Punkten haben, wo wir unter bayerischen Gesichtspunkten mehr oder anderes wollen", sagte er. "Die CSU will Volksabstimmungen über grundlegende Fragen der Europäischen Union - zum Beispiel über die Aufnahme neuer Mitglieder ermöglichen." Und sie verlange eine Pkw-Maut für Autofahrer aus dem Ausland zur Finanzierung von Verkehrswegen. "Außerdem sollten wir die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer vom Bund auf die Länder übertragen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur