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Grüne: Paragrafen zur Beleidigung von Staatsoberhäuptern abschaffen

Archivmeldung vom 15.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Die Grünen wollen den Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches abschaffen. "Diese Strafnorm ist ein Relikt aus uralten Zeiten und gehört abgeschafft. Ausländische Staatsvertreter, egal ob demokratisch gewählt, diktatorisch oder irgendwie dazwischen, brauchen keinen höheren strafrechtlichen Schutz, als alle anderen Menschen", sagte Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, der "Süddeutschen Zeitung".

Die Beleidigung gegenüber jedermann bleibe in jedem Fall strafbar. Bereits als der Paragraf, der aus dem 19. Jahrhundert stammt, in den 50er Jahren wieder ins Strafrecht aufgenommen worden ist, sei diskutiert worden, dass die Strafbarkeit insbesondere im Hinblick auf Diktaturen zu weit ausgedehnt werden könne, berichtet die SZ.

Die Grünen-Politikerin Künast hoffe bei einer möglichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mainz darauf, dass Jan Böhmermann "seine Mega-Popularität nutzt, um auf die Situation inhaftierter Journalistinnen und Journalisten in der Türkei aufmerksam zu machen".

Die Türkei hat im Streit um Jan Böhmermanns Erdogan-"Schmähkritik" eine Strafverfolgung unter Berufung auf Paragraf 103 verlangt. Die Bundesregierung hat darüber noch nicht entschieden.

Der türkische Präsident hat zudem persönlich einen Strafantrag gestellt, der von einer Abschaffung des Paragrafen 103 unberührt wäre.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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