Paqué und Leutheusser-Schnarrenberger zu Corona-Exit: "Ausstieg muss so schnell wie möglich kommen"
Archivmeldung vom 08.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttKarl-Heinz Paqué, Landesfinanzminister a.D. und Vorstandsvorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, sowie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, fordern in einem Gastbeitrag für die Welt eine sofortige und öffentliche Diskussion der Corona-Maßnahmen:
"Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort den Einstieg in den Ausstieg zu ihrer Priorität zu erklären. Die nötigen Gesamtabwägungen müssen schnellstens vorgenommen werden, um am Tag X handlungsfähig zu sein. Es überzeugt nicht, Alternativlosigkeit zu behaupten und Expertenmeinungen wie die des Nationalen Ethikrates zu negieren. Wir leben nicht in einem Obrigkeitsstaat. Die öffentliche Diskussion muss beginnen, und zwar jetzt."
Artikel: Der Einstieg in den Ausstieg muss so schnell wie möglich kommen
Viele Verbote prägen derzeit unser Leben, gesellschaftlich und wirtschaftlich. Ausgangsbeschränkungen, Meldepflichten, Ein- und Ausreiseverbote, daneben Berufs-, Gottesdienst-, Kontakt-, Sport- und Versammlungsverbote bis hin zu Abstandsgeboten umzingeln uns. Wir sind durch ein Virus und die Maßnahmen dagegen in Geiselhaft genommen. Seit der Verabschiedung des Grundgesetzes hat es derart weitreichende Eingriffe in unsere Freiheitsrechte nicht gegeben.
Klar ist: Das machtvolle Handeln des Staates soll die Infektionsgefahr eindämmen, das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahren und damit viele Menschenleben retten. Bei den explodierenden Fallzahlen der Infektionen Mitte März war deshalb der harte, radikale und scharfe Eingriff als Notstandsmaßnahme gerechtfertigt. Allerdings: Die Grundrechte und die demokratische Kontrolle der Exekutive gelten immer, auch in Krisenzeiten.
Deshalb müssen die Maßnahmen im Einzelnen öffentlich diskutiert werden - und dies umso dringlicher, je mehr sich abzeichnet, dass die Gefahren zwar nicht beseitigt sind, aber doch die Zeit des extremen Notstands nach allen Maßzahlen, die wir haben, dem Ende zugeht. Danach sieht es derzeit aus - so jedenfalls werden die Zahlen vom Robert-Koch-Institut bei aller gebotenen Vorsicht interpretiert. Frühestens der 20. April könnte für eine teilweise Öffnung der Regeln infrage kommen.
Wie sollte die Neuregelung aussehen? Die oberste Leitlinie setzt unser Grundgesetz: Jeder Eingriff in Grundrechte muss verhältnismäßig sein, also erforderlich, notwendig und geeignet. Genau nach diesen Kriterien sollte verfahren werden. Dies bedeutet: Die derzeit geltenden pauschalen Verbote sind in vielen Bereichen zwar geeignet, die Eindämmung des Virus zu gewährleisten, aber oft nicht erforderlich und notwendig.
Es muss also differenziert werden. Anschauliche Beispiele dafür liefert der Sport: Golf und Tennis komplett zu verbieten ist völlig unverhältnismäßig, weil beide Sportarten mit wenigen ergänzenden Auflagen ohne Infektionsgefahren betrieben werden können - die Spieler bewegen sich jedenfalls in Einzelwettbewerben in weitem Abstand voneinander. Ähnlich bei vielen beliebten Volkssportarten wie Angeln und Teilen der Leichtathletik. Leider ganz anders im Fuß-, Hand- und Basketball, wo Körpernähe und Körperkontakt in Zweikämpfen unvermeidbar sind.
Ähnliche Differenzierungen könnten sich mit Blick auf Versammlungen von Menschen ergeben. Ein Gottesdienst in einer geschlossenen Kirche mag weiter verboten bleiben. Aber warum sollte nicht ein Autogottesdienst möglich sein - auf großen leeren Flächen vor den Städten, mit gewaltigen Lautsprechern und mobilen, bestens desinfizierten sanitären Anlagen? Dies könnte sogar an Pfingsten zu einem nationalen Ereignis werden, übertragen von ARD, ZDF und den dritten Programmen? Vielleicht sogar mit hohen Besucherzahlen? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, auch für klug organisierte Gemeinschaftserlebnisse.
Genauso müssen wir zurück zu einem breiteren Geschäftsleben. Grundsätzlich sollten alle Geschäfte wieder öffnen dürfen, allerdings natürlich mit der Auflage, nur eine maximale Zahl der Kunden im Raum zuzulassen, und dies natürlich nur mit Schutzmasken. Gaststätten, Restaurants und vor allem Biergärten sollten wieder öffnen - allerdings nur mit Mindestabständen der Tische mit eng begrenzter Personenzahl. Also: eine deutliche Ausdünnung des Betriebes im Vergleich zum Standard, wie er vor Corona herrschte.
Schließlich muss auch das Arbeitsleben in den Wirtschaftsbetrieben wieder normalisiert werden. In den allermeisten Bereichen ist dies relativ risikolos möglich: Mobile Zwischenwände können Großraumbüros in kleinere Einheiten zerlegen, wo die Mitarbeiter - natürlich mit Schutzmaske - der Arbeit hinter Bildschirmen nachgehen. Wo mehr Homeoffice möglich ist, sollte es weiter genutzt werden. Es sollte Sache der Branchenverbände und -gewerkschaften sein, in Rücksprache mit den Gesundheitsämtern und zuständigen Landesministerien hier zu vernünftigen Lösungen zu kommen.
Analoges gilt für den überaus wichtigen Bildungsbereich - von den Kitas über die Schulen bis zu den Universitäten, wo gleichfalls differenzierte Lösungen vonnöten sind. Wohl nur an den Hochschulen wird es möglich sein, Veranstaltungen auf breiter Front digital anzubieten. In Kitas und Schulen wird ein Maximum an räumlicher und zeitlicher Flexibilität nötig sein, um wieder in eine Art "Normalbetrieb" hineinzugleiten.
Eine solche kluge Öffnung im Sinne einer "Smart Safety" kann natürlich nur funktionieren, wenn die nötige Infrastruktur der Gesundheitsversorgung bereitsteht. Dazu gehören neben Schutzmasken und Schutzkleidung eine mobile Kapazität an Tests, die es erlaubt, einen neu drohenden "Hotspot" schnellstmöglich zu orten und die nötigen Tests in kurzer Zeit durchzuführen - mit den entsprechenden Quarantänefolgen. Dem Vernehmen nach bieten sich hier in der Fläche auch Labors der Veterinärmedizin an, die traditionell stark mit Seuchenbekämpfung beschäftigt ist. In jedem Fall muss das Maximum an Testkapazität bereitgestellt werden, das verfügbar gemacht werden kann - egal aus welchem Bereich der Gesellschaft.
Fazit: Es ist eine ganze Menge möglich, um Gesellschaft und Wirtschaft mit begrenzten Infektionsrisiken wieder anlaufen zu lassen. Was die Risikobewertung betrifft, darf auch nie vergessen werden, welche Risiken der Stillstand nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich mit sich bringt. Eingesperrte Menschen leiden unter der völligen Abkapselung von ihrem normalen sozialen Umfeld. Manche werden depressiv und aggressiv. Und das Gefühl der gesellschaftlichen Deprivation nimmt bei schönem Frühlings- und Sommerwetter, was wir erwarten, immer mehr zu, wenn die gewohnte Outdoor-Sportanlage oder das Gartenlokal bei strahlender Sonne nicht aufgesucht werden darf.
Wir leben nicht in einem Obrigkeitsstaat
Richtig verstanden ist "Smart Safety" natürlich auch weit entfernt von einem Überwachungsstaat, wie er in totalitärer Weise in China Realität geworden ist. Komplett verfassungswidrig wäre in Deutschland eine zwangsweise Erhebung und Verwendung persönlicher Daten aller Bürgerinnen und Bürger zur Herstellung von Bewegungsprofilen und flächendeckenden Standortverbindungen. Sie ließe sich auch nicht durch die Ermittlung von Kontaktpersonen rechtfertigen.
Nach aller Erfahrung der letzten Wochen ist sie aber auch überhaupt nicht nötig: Die Menschen haben die Virusgefahr verinnerlicht. Sie benehmen sich anders als vor der Krise. Der Staat muss ihnen eine Chance geben, ihre Mündigkeit als freie Bürgerinnen und Bürger unter Beweis zu stellen. Natürlich ist dies eine Art Bewährung, denn sollte die Krise in großem Umfang wieder aufflammen, wäre eine temporäre Rückkehr zum Notstand durchaus denkbar. Aber nichts spricht derzeit dafür.
Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sofort den Einstieg in den Ausstieg zu ihrer Priorität zu erklären. Die nötigen Gesamtabwägungen müssen schnellstens vorgenommen werden, um dann am Tag X - voraussichtlich der 20. April - handlungsfähig zu sein. Es überzeugt nicht, Alternativlosigkeit zu behaupten und Expertenmeinungen wie die des Nationalen Ethikrates zu negieren. Wir leben nicht in einem Obrigkeitsstaat. Die öffentliche Diskussion muss beginnen, und zwar jetzt.
Quelle: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (ots)