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Flosbach/Kolbe: Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen

Archivmeldung vom 21.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Manfred Kolbe Bild: bundestag.de
Manfred Kolbe Bild: bundestag.de

Der Finanzausschuss hat heute seine Expertenanhörung zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz durchgeführt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe: "Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen. Falsche Rücksichtnahme ist da fehl am Platze. Wie auch der Bundesrat hält es die Union deshalb für überzeugend, dass ein Steuerhinterzieher bei Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige künftig einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zahlen muss."

Kolbe weiter: "Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dass die Nachzahlung eines Steuerhinterziehers nicht ebenso behandelt wird wie die Nachzahlung eines ehrlichen Steuerzahlers. Die heutige Expertenanhörung hat sowohl die Berechtigung als auch die verfassungsmäßige Zulässigkeit eines solchen Zuschlages bestätigt. Wir werden jetzt rasch die Ergebnisse der Expertenanhörung auswerten und das Gespräch mit unserem Koalitionspartner suchen, um einen solchen Zuschlag auf den Weg zu bringen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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