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Katrin Ebner-Steiner: AfD-Fraktion eröffnet Organstreitverfahren gegen Landtagspräsidentin - Eilantrag eingereicht

Archivmeldung vom 30.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Katrin Ebner-Steiner (2023) Bild: AfD Deutschland
Katrin Ebner-Steiner (2023) Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat von der Landtagspräsidentin die Zusicherung verlangt, dass der neu gewählte AfD-Abgeordnete Daniel Halemba, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg vorliegt, während seines morgigen Aufenthalts im Landtag nicht von ihr als Inhaberin der Polizeigewalt verhaftet wird. Ebenso wurde verlangt, dass die Antragstellerin der Landespolizei keine Genehmigung nach Art. 29 II analog der Bayerischen Verfassung (BV) für eine Verhaftung des Abgeordneten erteilt. Die Landtagspräsidentin hat die außergerichtlich beantragte Zusicherung bislang nicht gegeben, so dass die Anrufung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Wege des Organstreitverfahrens sowie ein entsprechender Eilantrag unvermeidbar geworden waren.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, erklärt dazu folgendes:

"Als Landtagsfraktion haben wir das Recht, jeden Abgeordneten vorzuschlagen und uns in voller Fraktionsstärke mit allen Mitgliedern zu versammeln. Die drohende Verhaftung unseres Abgeordneten Daniel Halemba führt diese Rechte ad absurdum. Ein Nichtvollzug des offensichtlich politisch motivierten Haftbefehls für die Sitzungstage am 30. und 31.10.2023 würde für die Allgemeinheit keinerlei nennenswerten Nachteil mit sich bringen.

Ganz anders wäre die Sachlage hingegen, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergehen sollte. In diesem Fall würden die Präsidiumswahlen und die Wahl des Ministerpräsidenten ohne das Vorschlagsrecht der Antragstellerin und die Stimme eines gewählten Abgeordneten stattfinden. Selbst ein späterer Erfolg im Hauptsacheverfahren würde die Aufhebung dieser Rechte durch die drohende Verhaftung des Abgeordneten nicht wiederherstellen können, da eine Anfechtung dieser Wahlen im Nachhinein juristisch nicht möglich ist.

Das Teilnahmerecht des Abgeordneten Halemba an der Konstituierung des Verfassungsorgans als Ausdruck des Wählerwillens muss sichergestellt sein!"

Quelle: AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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