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Digitalverbände gegen Verbote im Datenschutzrecht

Archivmeldung vom 10.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinder können nicht mehr Fahrrad fahren - Motorik fehlt - Ob Handys damit was zu tun haben? (Symbolbild)
Kinder können nicht mehr Fahrrad fahren - Motorik fehlt - Ob Handys damit was zu tun haben? (Symbolbild)

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die Digitalverbände BVDW und Eco sehen derzeit keinen Bedarf für schärfere Regeln zum Schutz persönlicher Daten von Kindern im Internet. Das berichtet das "Handelsblatt".

Sie reagieren damit auf einen Vorstoß von Digital-Staatsministerin Dorothee Bär. Die CSU-Politikerin hatte dafür plädiert, die Nutzung sensibler Daten von Kindern zu Werbezwecken oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen zu untersagen. Die beiden Verbände wiesen dagegen auf die geltende EU-Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) hin, die bereits ein "sehr hohes Schutzniveau für Daten von Kindern" vorsehe. "Aus meiner Sicht wäre mit weiteren pauschalen gesetzlichen Einschränkungen und Verboten im Datenschutzrecht nicht viel gewonnen", sagte der Geschäftsführer des Verbands der Internetwirtschaft (Eco), Alexander Rabe, dem "Handelsblatt".

"Vielmehr plädiere ich für mehr Aufklärung und Vermi ttlung digitaler Kompetenzen, die junge Internetnutzerinnen und Nutzer zu einem verantwortungsbewussten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Diensten befähigen." Hierzu gehörten dann auch entsprechende Kenntnisse, "um die Tragweite der Entscheidung zum Umgang mit personenbezogenen Daten und einer Einwilligung zu erkennen". Der Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), Marco Junk, gab zu bedenken, dass laut der DSGVO eine Verarbeitung sensibler Kinder-Daten nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zulässig sei. "Natürlich müssen wir ständig hinterfragen und evaluieren, inwiefern die Rahmenbedingungen der Realität gerecht werden", sagte Junk dem Blatt. "Falls sich hieraus Verbesserungsbedarf ergibt, sollte sich das mittelfristig entsprechend in der DSGVO widerspiegeln."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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