AfD für Verbot von Konversionstherapien
Archivmeldung vom 19.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttObwohl die Diagnose „Homosexualität“ bereits im Jahr 1992 aus dem Krankheitskatalog der WHO gestrichen worden ist, sind in Deutschland sind noch immer Therapieangebote verbreitet, in denen die „Behandlung“ von Homosexualität propagiert wird, sogenannte Konversionstherapien. Ziel dieser Therapien ist, die sexuelle Orientierung hin zur Heterosexualität zu verändern oder zumindest homosexuelle Neigungen abzuschwächen.
Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Axel Gehrke: „Unsere Fraktion lehnt jegliche Konversionstherapien entschieden ab! Homosexualität ist keine Krankheit! Eine Behandlung ist aus diesem Grunde weder notwendig noch sinnvoll. Folglich spricht nichts für den Einsatz solcher Therapien. Einem gesetzlichen Verbot von Konversionstherapien stehen wir offen gegenüber.“
Hierfür prüft die AfD-Fraktion verfassungskonforme Möglichkeiten und bietet ihre Zusammenarbeit gerne an. Denn laut einer umfangreichen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2012 mit dem Titel: „Verbot von Therapien zur Behandlung von Homosexualität bei Minderjährigen“ (WD 9-3000-126/12) muss ein allgemeines Verbot dieser Therapie zahlreiche rechtliche Hürden meistern.
Quelle: AfD Deutschland