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Pflegeentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet: Veränderte Fristen für Budgetverhandlungen ermöglichen den Krankenhäusern eine solide Vorbereitung

Archivmeldung vom 02.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Pflegebudgetatlas 2020 (Stand 1. November 2022)
Pflegebudgetatlas 2020 (Stand 1. November 2022)

Bildrechte: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV) Fotograf: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV)

Heute haben die Parlamentarier des Deutschen Bundestages in zweiter und dritter Lesung das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ein Instrument zur Personalbedarfsbemessung für alle bundesdeutschen Krankenhäuser schrittweise bis 2025 eingeführt. Damit sollen maßgeblich Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Auch sind Maßnahmen und Fristen zu den Budgetverhandlungen von Krankenhäusern sowie weitreichende Änderungen zur Krankenhausfinanzierung im Gesetz enthalten.

Neue Fristsetzung ermöglicht solide Vorbereitung von Budgetverhandlungen

"Die veränderte Fristsetzung für die Einreichung der Budgetunterlagen - insbesondere für die Altjahre bis 2021 - auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratungen sind für die Krankenhäuser realistisch. Ursprünglich war sie für die Jahre bis 2021 bis 6 Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Die neue Frist wird nun für die Haushaltsjahre bis 2021 auf den 31. Oktober 2023 verlängert. Damit wird den Krankenhäusern Luft verschafft, die komplexen Verhandlungen mit den Krankenkassen solide und gut vorzubereiten. Anders hätte das große Probleme und mit Sicherheit Sanktionen für einige Krankenhäuser gegeben", sagt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes.

Der Gesetzgeber hat auch für die Vereinbarungszeiträume ab 2022 eine Konvergenzphase für die Krankenhausbudgets bis einschließlich 2025 vorgesehen. Ab 2026 ist ein regulärer Budgetabschluss bis zum 31. Juli des Jahres vorgesehen, für das die Vereinbarung gelten soll.

"Der Grundsatz der Prospektivität bei den Budgetverhandlungen ist politisch gewollt. Er erhofft sich damit die Liquidität der Häuser zu verbessern. Das bedeutet nun für alle Beteiligten ein schnelles Umdenken und verändertes Handeln. Die Instrumente für die Verhandlungen müssen neu ausgerichtet werden. Das stellt einen Kraftakt für die Verhandelnden der Krankenhäuser und Krankenkassen dar. Allerdings bieten die Fristen Raum für neues Vorgehen. Bereits jetzt verhandeln evangelische Krankenhäuser Budgets für mehrere Jahre", so Radbruch.

Eine aktuelle Auswertung im Pflegebudgetatlas des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) zeigt die Entwicklungen der Budgetabschlüsse für das Jahr 2020 bis zum 1. November 2022. Zwischen dem 1. August 2022 und dem 1. November 2022 sind bundesweit 107 Budgets vereinbart worden. Der prozentuale Anteil der Vereinbarungen ist regional jedoch unterschiedlich. Für das Budgetjahr 2020 sind in Bayern 91 Prozent aller Budgets vereinbart worden; in Hamburg hingegen nur ein Viertel. Insgesamt sind damit 851 Pflegebudgets der 1.424 somatischen Krankenhäuser verhandelt. Das sind 60 Prozent aller Pflegebudgets im bundesweiten Durchschnitt für 2020. Bei durchschnittlich 65 Arbeitstagen in diesem Zeitraum ergeben sich 1,65 Budgetverhandlungen je Arbeitstag bundesweit.

PPR 2.0 kommt mit Erprobungsjahr und Qualifikationsmix

In ihrem Beruf geht es Pflegenden primär um eine gute Versorgung der Patient:innen. Pflegekräfte wünschen sich insbesondere die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Die künftige Pflegebedarfsbemessung und die Weiterentwicklung von PPR 2.0 muss dazu führen, dass ein verbindlicher Qualifikationsmix (von der Pflegeassistenz bis zur akademischen Pflege) stationsbezogen eingeführt wird. Dabei ist die Beteiligung der klinischen Pflegepraxis unverzichtbar. Dies erhöht die patientenbezogene Behandlungs- und Versorgungsqualität und hilft den Pflegenden sowie den Personalverantwortlichen in den Krankenhäusern. Nur eine Pflegebedarfsbemessung und eine weiterentwickelte PPR 2.0 mit einer verbindlichen Qualifikationsmixnorm hilft Patient:innen, professionellen Pflegekräften und dem Management des Krankenhauses.

"Der DEKV zusammen mit der Diakonie Deutschland hat die verbindliche Festschreibung des Qualifikationsmixes in der Pflegebedarfsbemessung wie auch eine Praxiserprobung des Instruments PPR 2.0 schon seit langem gefordert. Daher begrüßen die evangelischen Krankenhäuser, dass diese Forderungen mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz berücksichtigt sind. Nur eine PPR 2.0 mit einem verbindlichen Qualifikationsmix macht die professionelle Pflege stark. Die Wirkungen werden mittelfristig erlebbar und sichtbar sein. Auch hier ist, wie bei den Budgetverhandlungen, eine Konvergenzphase notwendig, um den Krankenhäusern zu ermöglichen ihr jeweils spezifisches Kompetenz- und Weiterbildungsmanagement in der Pflege umzusetzen und sie nicht zu überfordern", hebt der DEKV-Vorsitzende vor.

"Allerdings bleibt die Forderung des DEKV und der Diakonie Deutschland, dass bei einer bedarfsgerechten personellen Zusammensetzung des Pflegepersonals neben dem Pflegequalifikationsmix auch die weiteren Gesundheitsfachberufe für pflegerische Teilaufgaben regelhaft erfasst und berücksichtigt werden. Denn alle professionell qualifizierten Hände und Köpfe der Gesundheitsfachberufe werden für die Wege raus aus dem akuten Fachkräftemangel heute, morgen und perspektivisch benötigt", mahnt Radbruch.

Quelle: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV) (ots)

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