Wahlrechtsreform: BSW kritisiert Neuregelung zu Direktmandaten
Archivmeldung vom 30.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićBSW-Chefin Sahra Wagenknecht kritisiert vor dem am Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. "Das Anliegen der Wahlrechtsreform, die ständige Vergrößerung und damit auch Verteuerung des Bundestages einzudämmen, war sinnvoll", sagte sie der "Rheinischen Post".
"Dass allerdings in Zukunft auch Kandidaten, die ihr Direktmandat
gewinnen, teilweise nicht mehr in den Bundestag einziehen sollen, ist in
meinen Augen kaum haltbar. Insofern bin ich gespannt, ob sich die Ampel
hier ihre nächste Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht abholt."
Auch
in der Ampel gilt es als denkbar, dass das Gericht zumindest Teile des
Gesetzes beanstandet. Besonders umstritten ist der Wegfall der
sogenannten Grundmandatsklausel. Sie besagt, dass eine Partei auch
unterhalb der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen kann, sofern
sie drei Direktmandate gewinnt. Linkspartei und CSU sehen den Wegfall
der Klausel als existenzielle Bedrohung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur