Bundeskabinett beschließt Lauterbachs Herz-Gesetz
Archivmeldung vom 28.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeskabinett hat den Entwurf zum sogenannten "Gesundes-Herz-Gesetz" (GHG) beschlossen. Durch das Gesetz sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch mit. Dafür sieht es den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen, neue strukturierte Behandlungsprogramme und die Verbesserung von Therapiemöglichkeiten vor.
Minister Karl Lauterbach (SPD) sagte: "Wir müssen die Gesundheit der
Herzen besser schützen. Deutschland hat hier ein Problem - zu viele
Herztote. Dafür sollten wir alle unseren Lebenswandel anpassen, uns mehr
bewegen und bewusster ernähren." Genauso wichtig sei aber auch,
vererbte Risikofaktoren früher zu erkennen und besser zu bekämpfen.
Dafür schaffe man nun die Grundlagen. "Mit diesem Gesetz können wir die
Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich
verbessern", so Lauterbach.
Vorgesehen ist unter anderem, dass
Kinder und Jugendliche künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen
zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder-
und Jugenduntersuchungen haben.
Für Erwachsene soll die bereits
bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups
für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren
erweitert werden.
Zudem wird ein gesetzlicher Anspruch auf
Versorgung mit Lipidsenkern geregelt, die das Risiko für
Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken sollen. Außerdem wird der Anspruch
auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung ausgeweitet. Er ist
künftig nicht nur auf eine "schwere Tabakabhängigkeit" beschränkt und
wird häufiger als alle drei Jahre finanziert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur