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Telematikinfrastruktur: Gelten die Datenschutzgesetze nicht für Gesundheitsminister Spahn?

Archivmeldung vom 13.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Bergien / pixelio.de
Bild: Martin Bergien / pixelio.de

In der Antwort auf eine aktuelle Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion teilt das Bundesgesundheitsministerium mit: Für die Telematikinfrastruktur (TI) gebe es bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung.

Die Freie Ärzteschaft fordert aus diesem Anlass erneut und entschieden, die Einführung der TI zu stoppen und die Pflicht der Ärzte sowie Psychotherapeuten zum Anschluss an die TI zurückzunehmen. "Jede Verarbeitung von sensiblen persönlichen Daten erfordert vorab eine Datenschutzfolgenabschätzung, und das verpflichtend", sagte FÄ-Vize Dr. Silke Lüder mit Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am Montag in Hamburg.

Das gelte vor allem, wenn "bei der Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen" bestehe, wie es in dem Gesetz heißt. Lüder betont: "Das ist bei der Telematikinfrastruktur sicher der Fall. Immerhin sollen in dem Netz medizinische Daten von 70 Millionen gesetzlich versicherten Bundesbürger gespeichert werden." Diese Datenschutzfolgenabschätzung hätte vor Einführung der TI und vor der gesetzlichen Verpflichtung der Arzt- und Psychotherapiepraxen zum Anschluss an die TI durchgeführt werden müssen - dies hätten auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mehrfach eingefordert. "Geschehen ist allerdings nicht - und das ist ein Skandal", macht die FÄ-Vize klar. "Gelten die Datenschutzgesetze für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn etwa nicht?"

Aktuell müssen sich Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxen an die TI anschließen, andernfalls werden sie mit Honorarabzug bestraft. Die Sicherheit der Patientendaten in der TI ist ohnehin äußerst zweifelhaft. "Nachdem beim Chaos Communication Congress kürzlich öffentlich wurde, dass sich Unbefugte ohne Probleme Praxis-, Arzt- und Patientenausweise als Zugangsschlüssel zur TI besorgen konnten, ist klar, dass wichtige Datensicherheitskriterien wie Vertraulichkeit und Integrität nicht erfüllt sind", berichtet Lüder. Deshalb sei inzwischen sogar die Ausgabe von Praxis- und Arztausweisen gestoppt worden. Verstöße gegen den Datenschutz könnten seit Mai 2018 laut DSGVO mit Strafen in Millionenhöhe geahndet werden.

Diese Gemengelage bringe Arztpraxen in eine derzeit unlösbare Situation. "Wer sich an die TI angeschlossen hat oder anschließt", erläutert die FÄ-Vizevorsitzende, "riskiert eindeutig Verstöße gegen die Datenschutzgesetze, weil die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung fehlt. Wer sich nicht anschließt, wird mit Honorarabzug bestraft. Da derzeit keine Praxis- und Arztausweise ausgegeben werden, könne man sich selbst dann nicht an die TI anschließen, wenn man wollte - trotzdem gebe es hohe finanzielle Strafen. "Die Sanktionen von Herrn Spahn kann man unter den gegebenen Umständen nur als rechtswidrige Erpressung bezeichnen. Der Minister trägt Verantwortung sowohl für die Sanktionen gegen die Praxen als auch für die fehlende Datenschutzfolgenabschätzung - ein Skandal. Die einzige Antwort darauf kann nur sein: Stopp der TI und des Anschlusszwangs."

Quelle: Freie Ärzteschaft e.V. (ots)


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