Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Linkspolitikerin Jelpke widerspricht Linkspolitiker Ramelow: Keine Einschränkung des Versammlungsrechts

Linkspolitikerin Jelpke widerspricht Linkspolitiker Ramelow: Keine Einschränkung des Versammlungsrechts

Archivmeldung vom 17.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Linke
Die Linke

Bild: Onlineshop Die Linke

Der Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten, Bodo Ramelow, mittels einer "Präzisierung" des Versammlungsrechts künftig Neonazikonzerte wie das "gegen Überfremdung" vom Sonnabend im südthüringischen Themar zu unterbinden, stößt auf Widerspruch in seiner Partei, der Linken. Die innenpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, lehnt eine Einschränkung des Versammlungsrechts ab.

Gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" sagte sie, alle geschichtliche Erfahrung lehre, dass Linke in erster Linie die Leidtragenden solcher Maßnahmen seien. Jelpke: "Wenn der begründete Verdacht besteht, dass bei einer Versammlung Straftaten begangen werden, dann bietet das Versammlungsrecht genug Möglichkeiten für ein Verbot oder strikte Auflagen."

Bei dem Neonazi-Konzert "gegen Überfremdung" am Samstag im südthüringischen Themar sei jedoch offenbar kein Gebrauch davon gemacht worden. Dies zeige "einmal mehr, wie mit zweierlei Maß gegenüber Neonazis und Linken gemessen wird". Das Bundesinnenministerium habe erst kürzlich Landesbehörden aufgefordert, Konzerte mit der linken Band Grup Yorum aus der Türkei zu verhindern, da deren Liedtexte angeblich die öffentliche Ordnung gefährden, wie Jelpke auf eine Kleine Anfrage bestätigt worden sei.

In Themar wäre ein Einschreiten der Polizei gerechtfertigt gewesen, so die Politikerin. Auf dem Konzert in Themar sei es "massiv zu Straftaten gekommen - von der Verwendung verfassungsfeindlicher Nazi-Symbole bis zu Verstößen gegen das Uniformverbot durch den Aufzug uniformierter Neonazis. Da solche Straftaten aufgrund früherer Nazi-Konzerte absehbar waren, hätten Polizei und Versammlungsbehörde im Vorfeld ein Verbot oder strikte Auflagen verfügen können."

Quelle: neues deutschland (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte weiht in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige