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Höcke: Vorgefilterte Wahllisten widersprechen unserer Verfassung

Archivmeldung vom 29.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Björn Höcke (2019)
Björn Höcke (2019)

Bild: AfD Deutschland

Zur Debatte des Thüringer Landtags über das von der Regierungskoalition eingebrachte Paritätsgesetzvorhaben sagt Björn Höcke MdL, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Das Gesetzesvorhaben von Rot-Rot-Grün ist im Kern verfassungswidrig."

Höcke weiter: "Dies belegen unterschiedlichste Gutachten von Verfassungsjuristen und Ministerien, wie beispielsweise vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages in Brandenburg. Dass LINKE, SPD und GRÜNE dennoch an ihrem Vorhaben festhalten, zeigt, dass ihnen ihre Gesinnung wichtiger ist als fundamentale Verfassungsnormen.“

„Wir lehnen Quotierungen grundsätzlich ab. Auch in Parteien muss das Demokratieprinzip uneingeschränkt gelten. Wähler – ob Bürger oder Parteimitglieder – müssen ihren Willen in Wahlen frei ausdrücken können. Ideologisch wie auch immer vorgefilterte Listen widersprechen dem! Mit einem solchen Gesetz wird ein Damm gebrochen: Denn warum sollte die Quotierung nur in Bezug auf das Geschlecht begrenzt werden? Zukünftig könnte jede – wie auch immer definierte – gesellschaftliche Gruppe dann eine Quote für sich einfordern. Es muss klar und deutlich ausgesprochen werden, wohin das führt und welche Vorstellung hinter solchen Gesetzvorhaben steht: Es ist die Vorstellung der ständischen Repräsentation. Eine Vorstellung, die die Gesellschaft als Ansammlung von Gruppen sieht, in der jede Gruppe mit besonderen Gruppenrechten zu versehen ist.“

„Übrigens war die ständische Repräsentation das Modell, das auch dem DDR-Parlamentarismus zugrunde lag. Von einer nach Geschlechtern paritätisch besetzten Volkskammer ist zwar nichts bekannt. Aber dass man die Volkskammer in Gruppen aufgeteilte, die dann einen von vornherein zugewiesenen Anteil an Sitzen hatte, das ist bekannt. Ein schauerliches Verständnis von Parlamentarismus und Demokratie, dem nur Ewiggestrige hinterhertrauern! Und daran sollte man im dreißigsten Jahr der Friedlichen Revolution erinnern.“

„Selbstverständlich kann gefordert werden, dass mehr Frauen in die Politik sollen. In einem freiheitlichen Staat darf dies aber nicht durch ein Gesetz erzwungen werden.“

Quelle: AfD Deutschland

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