Befangene Richter sollen Prozeß trotzdem führen
Archivmeldung vom 04.05.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttStrafverteidiger sollen es künftig schwerer haben, durch Befangenheitsanträge einen Prozess zu verzögern. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Die Koalition habe sich auf eine entsprechende Reform der Strafprozessordnung geeinigt.
Demnach kann ein Prozess künftig bis zu zwei Wochen lang weitergeführt werden, auch wenn noch nicht über eine mögliche Befangenheit eines Richters entschieden worden ist. Bislang kann nur zwei Tage weiterverhandelt werden. Falls der Richter abgelehnt wird, müssen die Prozesstage, die seit dem Befangenheitsantrag vergangen sind, wiederholt werden. Die neue Regelung, auf die sich Justiz- und Innenministerium geeinigt haben, ist auch eine Konsequenz aus den Erfahrungen des Prozesses gegen Beate Z. und Unterstützer der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund". Dort hatten die Anwälte der Angeklagten durch zahllose Befangenheitsanträge den Prozess in die Länge gezogen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur