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Keine Erhebung von GEZ-Gebühren auf Internet-PC's!

Archivmeldung vom 26.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der Vereinbarung der Rundfunkkommission der Länder, die Entscheidung über die Festsetzung von GEZ-Gebühren für internetfähige Computer an die Ministerpräsidentenkonferenz abzugeben, erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:

Rundfunk ist in erster Linie ein Kulturgut. Diese Auffassung ist für die Kultur- und Medienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion neben der Sorge über zunehmende Gebühren-Belastungen für die Bürger Veranlassung, sich an der laufenden Diskussion um die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer von Bundesseite aus zu beteiligen, auch wenn in Deutschland Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Angelegenheiten der Bundesländer sind.

Den Vorschlag der ARD, eine Rundfunkgebühr auf internetfähige Computer zu erheben, lehnen wir unter den derzeitigen Voraussetzungen ab. Nach einer Online-Studie von ARD und ZDF rufen nur vier Prozent der Internetnutzer Radio-Livestreams ab, gleichzeitig können Selbständige bis zu dreimal herangezogen werden. Die von den öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst geschätzten Mehreinnahmen betragen nicht mehr als ca. fünf Millionen Euro. Aus diesen Konsequenzen wird ersichtlich, dass es sich bei der Computergebühr nur vordergründig um Erlöse, tatsächlich aber um eine strategische Weichenstellung für die Finanzierung künftiger Übertragungswege handelt.

Die Interessenvertretung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Sicherung ihrer Arbeit ist durchaus berechtigt; aber es gebietet eine faire Debatte, auch weitergehende Aspekte offen zu legen. Dazu gehört der Hinweis, dass die geplante Erhebung der reinen Rundfunkgebühr auf internetfähige Computer in Höhe von 5,52 Euro nur ein erster Schritt ist und aller Wahrscheinlichkeit nach die Erhebung der Gesamtgebühr in Höhe von 17,03 Euro folgen wird.

Daher wäre der richtige Weg, trotz der vorliegenden Beschlusslage zum jetzigen Zeitpunkt keine Rundfunkgebühren für internetfähige Computer zu erheben und das bis zum 31. Dezember 2006 geltende Moratorium für neuartige Rundfunkgeräte bis 2009 zu verlängern, wie es der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein vorgeschlagen haben, ebenso Staatsminister Bernd Neumann MdB. Dieser Zeitraum sollte für eine zielführende Debatte genutzt werden, wie angesichts der neuen technologischen Entwicklungen die Erfassung von Rundfunkgebühren angemessen gestaltet werden kann.

Die Länder und die Verantwortlichen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten in diesem Sinne tätig werden.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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