Keine Erhebung von GEZ-Gebühren auf Internet-PC's!
Archivmeldung vom 26.09.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAnlässlich der Vereinbarung der Rundfunkkommission der Länder, die Entscheidung über die Festsetzung von GEZ-Gebühren für internetfähige Computer an die Ministerpräsidentenkonferenz abzugeben, erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Rundfunk ist in erster Linie ein Kulturgut. Diese Auffassung ist
für die Kultur- und Medienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
neben der Sorge über zunehmende Gebühren-Belastungen für die Bürger
Veranlassung, sich an der laufenden Diskussion um die Erhebung von
Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer von Bundesseite aus zu
beteiligen, auch wenn in Deutschland Fragen der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks Angelegenheiten der Bundesländer
sind.
Den Vorschlag der ARD, eine Rundfunkgebühr auf internetfähige
Computer zu erheben, lehnen wir unter den derzeitigen Voraussetzungen
ab. Nach einer Online-Studie von ARD und ZDF rufen nur vier Prozent
der Internetnutzer Radio-Livestreams ab, gleichzeitig können
Selbständige bis zu dreimal herangezogen werden. Die von den
öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst geschätzten Mehreinnahmen
betragen nicht mehr als ca. fünf Millionen Euro. Aus diesen
Konsequenzen wird ersichtlich, dass es sich bei der Computergebühr
nur vordergründig um Erlöse, tatsächlich aber um eine strategische
Weichenstellung für die Finanzierung künftiger Übertragungswege
handelt.
Die Interessenvertretung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zur
Sicherung ihrer Arbeit ist durchaus berechtigt; aber es gebietet eine
faire Debatte, auch weitergehende Aspekte offen zu legen. Dazu gehört
der Hinweis, dass die geplante Erhebung der reinen Rundfunkgebühr auf
internetfähige Computer in Höhe von 5,52 Euro nur ein erster Schritt
ist und aller Wahrscheinlichkeit nach die Erhebung der Gesamtgebühr
in Höhe von 17,03 Euro folgen wird.
Daher wäre der richtige Weg, trotz der vorliegenden Beschlusslage
zum jetzigen Zeitpunkt keine Rundfunkgebühren für internetfähige
Computer zu erheben und das bis zum 31. Dezember 2006 geltende
Moratorium für neuartige Rundfunkgeräte bis 2009 zu verlängern, wie
es der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein
vorgeschlagen haben, ebenso Staatsminister Bernd Neumann MdB. Dieser
Zeitraum sollte für eine zielführende Debatte genutzt werden, wie
angesichts der neuen technologischen Entwicklungen die Erfassung von
Rundfunkgebühren angemessen gestaltet werden kann.
Die Länder und die Verantwortlichen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten in diesem Sinne tätig werden.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion