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Bundesregierung setzt Insolvenzantragspflicht für Flutopfer aus

Archivmeldung vom 04.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christine Lambrecht (2019)
Christine Lambrecht (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "19.06.2019 - PK Thorsten Schäfer-Gümbel & Christine Lambrecht - Vorstellung neue Justizministerin" / Eigenes Werk

Die Bundesregierung hat eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe beschlossen. "Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch.

Lambrecht weiter: "Wir müssen aber verhindern, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen, wie die von uns beschlossenen Hilfen, nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen." Die Regelung soll rückwirkend ab dem 10. Juli 2021 bis zum 31. Oktober 2021 gelten. Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung zeigte sich erfreut von der Maßnahme: "Diese Regelung ist vor allem ein politisches Signal vor der Wahl und das ist auch gut so", sagte der Ifo-Forscher Klaus Wohlrabe dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Die Politik steht immer vor dem Dilemma, auf der einen Seite schnell und unbürokratisch zu handeln und auf der anderen Seite genau zu prüfen, wer die Hilfen denn wirklich benötigt, vor allem langfristig", sagte er. Im Moment sei schwer abzuschätzen, wie viele Unternehmen durch die Hilfen künstlich am Leben erhalten würden. "Mit Blick auf die Gesamtwirtschaft würde ich das aber nicht als problematisch einstufen", so Wohlrabe. "Es ist ja zunächst nur eine Verschiebung, mögliche Insolvenzen finden dann später statt. Wir gehen davon aus, dass dies auch eher kleinere Unternehmen und den Mittelstand trifft."

Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) begrüßte die Regelung als hilfreich, um "unnütze Unternehmenspleiten" abzuwenden. "In einigen Fällen könnte es bis zur Klärung möglicher Finanzhilfen zu Insolvenzen kommen, die eigentlich nicht notwendig sind", sagte IMK-Direktor Sebastian Dullien. So würden Unternehmensstrukturen gesichert, die für eine wirtschaftliche Erholung in den betroffenen Gebieten notwendig sei. "Die Gefahr der Schaffung von Zombie-Unternehmen durch diese Maßnahme ist eher gering, da die Aussetzung zeitlich eng befristet sein soll", so Dullien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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