Bund will Unternehmen in Kohleregionen mit Zuschüssen unterstützen
Archivmeldung vom 13.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung hat ihr Förderprogramm der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen grundlegend überarbeitet. Waren bislang nur staatliche Zuschüsse zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich, will der Bund künftig auch Unternehmen in den Revieren mit staatlichen Direktzahlungen unterstützen.
Das Förderprogramm mit dem Namen "STARK" (Stärkung der
Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den
Kohlekraftwerksstandorten) sei entsprechend novelliert worden, berichtet
das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Wir machen
Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich
auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von
Industriearbeitsplätzen nutzbar", sagte Wirtschaftsminister Robert
Habeck (Grüne) dem RND. "Die Unternehmen in den Revieren und an den
Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz
wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich
neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren",
so Habeck weiter.
Mit der Novelle des "STARK"-Programms werde der
Bund genau solche Transformationsprozesse fördern, so der Minister. Mit
der neuen Förderkategorie "Transformationstechnologien" sollen der Auf-
und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen,
Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung,
Nutzung und Speicherung von CO2 gefördert werden. Bis zu 40 Prozent
förderfähiger Investitionskosten kann der Staat künftig übernehmen.
Förderanträge
können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(Bafa) gestellt werden. Mit rund 2,8 Milliarden Euro ist das Programm
"STARK" die größte Fördermaßnahme des Bundes aus dem Investitionsgesetz
Kohleregionen. Das Programm startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31.
Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen
umgesetzt. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe
von rund 2,3 Milliarden Euro für neue Anträge zur Verfügung. Die Mittel
stammen aus dem bis zu 41 Milliarden Euro umfassenden Finanztopf, mit
dem der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von
Kohlekraftwerken unterstützt.
Die Fördergebiete liegen in den
noch aktiven Braunkohlerevieren - Lausitzer Revier, Rheinisches Revier
und Mitteldeutsches Revier -, in den ehemaligen Braunkohlerevieren
Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von
Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne,
Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlois und Saarbrücken. Der Großteil
der Mittel ist den noch aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet.
Quelle: dts Nachrichtenagentur