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Sachsen-Anhalt: U-Haft nach Messerangriff ist richtige Entscheidung

Archivmeldung vom 25.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hagen Kohl (2020)
Hagen Kohl (2020)

Bild: AfD Deutschland

In einer Schule in Salzwedel (Sachsen-Anhalt) soll am Montag eine 15-jährige Schülerin im Unterricht auf einen 14-jährigen Mitschüler eingestochen haben. Das Opfer wurde dabei schwer verletzt. Am Dienstag wurde gegen die mutmaßliche Täterin vom Landgericht Stendal Untersuchungshaft angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor wegen des schweren Deliktes „versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ Haftantrag gestellt.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, Hagen Kohl: „Die Entscheidung, die mutmaßliche Täterin in Untersuchungshaft zu nehmen, halte ich für richtig, angemessen und auch notwendig. Staatsanwaltschaft und Gericht haben als Organe der Rechtspflege auch aus kriminalpräventiver Sicht ein Stoppzeichen und abschreckendes Signal für Messerkriminelle gesetzt. Die Tat ähnelt vielen anderen Messerangriffen, weshalb diese Vorgehensweise für andere Staatsanwaltschaften und Gerichte wegweisend sein sollte.

Aufgrund der enorm gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Messerkriminalität hatten wir noch in der Plenarsitzung am 20.11.2020 ein härteres Vorgehen gegen die Täter eingefordert. Dazu sollte bei Gewaltstraftaten unter Verwendung von Messern oder ähnlichen Tatwerkzeugen von Straftaten gegen das Leben ausgegangen und das Ermittlungsverfahren mit diesem Tatvorwurf eröffnet werden. Sowohl der Innenminister als auch die Justizministerin lehnten entsprechende Maßnahmen ab. Die vom Innenminister geplanten Waffen- und Messerverbotszonen schrecken aber keine Messerkriminellen von derartigen Straftaten ab. Das erreicht man nur durch ein grundsätzlich härteres Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.“

Quelle: AfD Deutschland


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