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Union: Linke darf an Beratungen über neues Wahlrecht teilnehmen

Archivmeldung vom 07.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

An den Beratungen über ein neues Wahlrecht darf nun auch die Linkspartei teilnehmen. Das stellte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, in einem Brief an seinen grünen Kollegen Volker Beck klar, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Die erste Sitzung soll am 28. August in Räumen des Bundestags stattfinden.

Gegen einen möglichen Ausschluss der Linken hatte es heftige Proteste gegeben. Die Linken hatten der Koalition vorgeworfen, ausgerechnet bei einer so wichtigen Frage wie dem Wahlrecht eine "Ausgrenzungspolitik" zu betreiben. Auch die Grünen hatten den Ausschluss der Linken kritisiert. Deren parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck forderte die Unionsfraktion am vergangenen Freitag schriftlich auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben.

In seinem Antwortschreiben an Beck teilte Grosse-Brömer jetzt mit, dass auch die Linke einbezogen werde. Die Linke begrüßte die Klarstellung der Union. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Maurer sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Am Ende setzt sich manchmal halt doch die Vernunft durch."

An den Gesprächen über das neue Wahlrecht werden jetzt die parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen teilnehmen. Sie sollen einen Kompromiss ausloten.

Notwendig wurden die Gespräche durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli. Die Richter hatten darin das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Dabei verurteilten sie vor allem die Vielzahl der Überhangmandate. Bei der Bundestagswahl 2009 hatte die Union dadurch 24 zusätzliche Sitze errungen. Da auf Bundesebene Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, können durch sie im Extremfall die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag umgekehrt werden. Die Karlsruher Richter entschieden nun, dass es künftig höchstens 15 ausgleichslose Überhangmandate geben darf. Bei den Gesprächen zwischen den Fraktionen wird es deshalb darum gehen, ob künftig alle Überhangmandate ausgeglichen werden, oder ob eine solche Verrechnung erst vom 16. Mandat an beginnt. Bei einem kompletten Ausgleich würde die Union ihren Vorteil verlieren, allerdings würde dadurch auch das Parlament aufgebläht.

Der stellvertretende Vorsitzende und Wahlrechtsexperte der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte der Zeitung, er wolle "den Verhandlungen nicht vorgreifen". Die Union schließe deshalb "weder die vom Gericht genannte Grenze von rund 15 Überhangmandaten noch einen vollständigen Ausgleich aller Überhangmandate aus".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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