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Hendricks will Strafsteuer gegen Bodenspekulanten

Archivmeldung vom 20.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will eine Reform der Grundsteuer nutzen, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. "Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, für baureife, aber unbebaute Grundstücke erheblich mehr Grundsteuer zu verlangen als für bebaute", sagte Hendricks dem "Spiegel". Nach den Sondierungen gehe sie davon aus, dass das auch mit der Union zu machen sei. Hendricks will auf diese Weise Bodenspekulationen eindämmen. "Liegenlassen auf Kosten der Gemeinschaft muss wehtun", so die Ministerin.

Damit reagiert sie auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, deren Richter in einer ersten Anhörung zum Thema deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der jetzigen Regelung geäußert haben, deren Berechnungsgrundlagen im Westen von 1964 und im Osten von 1935 stammen.

Hendricks sieht den Finanzminister einer künftigen Bundesregierung in der Pflicht, eine grundsätzliche Reform der Grundsteuer anzupacken. "Entscheidend ist, dass künftig allein der Bodenwert zählt und nicht mehr die Art des Gebäudes", sagte sie. Befürchtungen, die Abgabe könne sich dadurch vielerorts vervielfachen, trat Hendricks entgegen. "Wenn der Bodenwert gestiegen ist, müssen die Multiplikatoren, mit denen die endgültige Abgabe ausgerechnet wird, eben sinken." Für Mieter, an die die Grundsteuer für gewöhnlich direkt weitergegeben wird, dürfte eine Neuregelung laut Hendricks sogar günstiger sein. "Denn im Mehrfamilienhaus teilen sich dann mehr Mietparteien die Grundsteuer als im Einfamilienhaus."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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