AfD: Ersetzung der Grundsteuer durch höhere Beteiligung der Gemeinden an Mehrwertsteuereinnahmen ist unbürokratische und gerechte Lösung
Archivmeldung vom 15.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttAm 10. April vergangenen Jahres urteilte das BVG, die heute praktizierte Form der Grundsteuererhebung verstoße gegen den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz, hauptsächlich weil die zur Festsetzung herangezogenen Einheitswerte im Westen seit 1964 und im Osten Deutschlands sogar seit 1935 nicht aktualisiert wurden.
Das BVG setzte eine Frist bis Ende 2019, um eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Die AfD-Fraktion richtete deshalb am 21. Februar 2019 die Große Anfrage 16/5795 an die Landesregierung. Für den 15. Mai als Aktuelle Debatte angesetzt, traf die Antwort der Landesregierung erst am Nachmittag des 14. Mai ein. Für die AfD-Fraktion sprach zum Thema Emil Sänze, Mitglied des Finanzausschusses und Medienpolitischer Sprecher der Fraktion.
Die Landesregierung möge mit dem Parlament für eine gute Lösung zusammenarbeiten
"Es sind derzeit, zumal die Zeit drängt, verschiedene Modelle der Neuberechnung der Grundsteuer in der Diskussion, die in Baden-Württemberg zwölf Prozent der gemeindlichen Einnahmen sichert und den Gemeinden jährlich etwa 1,9 Milliarden Euro einbringt", legt der Abgeordnete dar. "So gibt es das Modell von Bundesfinanzminister Scholz (SPD), das Flächenmodell, das Bayerische Modell und so weiter. Die AfD-Fraktion sieht alle bisher vorgelegten Entwürfe als nicht praktikabel an - entweder wirken sie in der Umsetzung schlicht unsozial, oder es entstehen bürokratische Monstren. Die Landesregierung hat sich bis heute mit keinem belastbaren eigenen Entwurf in die bundesweite Diskussion eingebracht - deshalb fordern wir die Landesregierung dringend auf, dies in Zusammenhang mit dem Landtag, dem Vertreter des Souveräns, im Bundesrat zu tun. Denn auch eine Neuregelung der Grundsteuerfrage in Länderhoheit ist heute in der Diskussion, und das wäre wirkliche Subsidiarität und eine Stärkung unserer souveränen Rechte. Den nötigen Rechtsrahmen geben Art. 106 und 107 des Grundgesetzes."
Selbstgenutzte Wohneinheiten dürfen nicht durch überzogene Besteuerung gefährdet werden
Die AfD lehnt die Grundsteuer ab, weil sie als eine Substanzsteuer vorhandenes Immobilienvermögen unabhängig von den Einkünften des Eigentümers angreift. Rentner oder Arbeitslose können sich eine bürgerliche Existenz oftmals nur durch ein eigenes Dach über dem Kopf oder eine günstige Wohnung erhalten. Nach der Schätzung des Statistischen Landesamtes werden 2020 in Baden-Württemberg 2,28 Millionen Rentner leben - und 2030 schon 2,7 Millionen oder ein Viertel der Gesamtbevölkerung", so Sänze weiter. "Selbstgenutzte Wohneinheiten haben sich gerade in der Finanzkrise als alleiniges stabiles Rentenäquivalent bewährt. Alle diese Menschen haben sich bei der Planung ihrer Altersversorgung auf die geltende Rechtslage verlassen müssen. Die durchschnittlich ausgezahlte Rente in Baden-Württemberg beträgt 934 Euro, bei den Frauen gar nur 681 Euro. Während das BVG die Vermögenssteuer 1995 für verfassungswidrig erklärte, würde nun das womöglich einzige Eigentum dieser Menschen - ihre Wohnung oder ihr Häuschen - einer Besteuerung anhand der heutigen Immobilienpreise unterworfen. Wir sehen die Lösung deshalb in einer Abschaffung der Grundsteuer."
Höherer Anteil der Gemeinden an dem vom Bund den Ländern zugewiesenen Umsatzsteuer-Anteil
Die den Gemeinden entgehenden Einnahmen sollen kompensiert werden, indem der Anteil der Gemeinden an dem vom Bund den Ländern zugewiesenen Umsatzsteuer-Anteil erhöht wird. "Dies ist unbürokratisch und gerecht", so Sänze. "Wer finanziell leistungsfähig ist und höhere Konsumausgaben tätigt, der trägt schon über die Mehrwertsteuer in höherem Maße zur Finanzierung seiner Gemeinde bei als der weniger Leistungsfähige. Dem weniger Leistungsfähigen hingegen wird die Gewissheit gegeben, dass er auch im Alter nicht zu einem Bittsteller des Staates wird und sich sein eigenes Dach über dem Kopf erhält. Darum geht es uns."
Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)