Sachsen erwartet schnelle Einigung zu Rundfunkgebühren
Die sächsische Landesregierung erwartet für die am Mittwoch beginnende Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) eine Einigung bei der strittigen Frage der Rundfunkgebühren. "Das Ziel Sachsens ist, dass es in allen fünf Punkten eine Einigkeit gibt", sagte der Chef der sächsischen Staatskanzlei und Staatsminister für Medien, Conrad Clemens (CDU), den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. "Das bezieht auch die umstrittene Frage der Finanzierung ein."
Clemens verkündete eine erste Einigungen der geplanten Rundfunkreform.
So sollen die Intendantengehälter niedriger ausfallen. "Geeint sind
bisher die Zahl der Hörfunksender, die wegfallen sollen. Hier sprechen
wir von 20", sagte er.
"Auch bei den Gehältern werden wir uns auf
eine Orientierung am öffentlichen Dienst einigen. Damit wäre das Gehalt
des Bundeskanzlers die oberste Messlatte. Bisher liegen die meisten
Intendantengehälter ja deutlich darüber", so der CDU-Politiker.
Die
Ausgaben für Sportübertragungen will er decken. "Was die Sportrechte
anbelangt, bin ich sehr optimistisch, dass wir uns darauf einigen
können, die bisherigen prozentualen Anteile an den Aufwendungen auch in
der Zukunft beizubehalten und nicht mehr zu überschreiten." Bisher gibt
die ARD zehn Prozent der Aufwendungen für Sportrechte aus, das ZDF acht
Prozent.
"Uns eint im Kern das eine Ziel, den Rundfunk
attraktiver zu machen. Attraktiver und sparsamer. Wir setzen auf mehr
Digitalisierung, damit jüngere Zielgruppen erreicht werden", so Clemens.
"Die bisherigen Plattformstrukturen sind zu komplex. Wir erwarten uns
auch Kooperationen mit anderen Plattformen, von Youtube über Amazon bis
Spotify."
Mit Blick auf die Zahl der Rundfunkorchester und Chöre
kündigte Clemens eine gemeinsame Protokollerklärung an. "Was die Zahl
der Rundfunkorchester, Chöre etc. angeht, ist der Einfluss der
Rundfunkkommission beschränkt. Das regeln die einzelnen Länder. Es soll
aber eine Protokollerklärung geben, wonach wir uns für eine
Verschlankung des Angebots aussprechen."
Eine mögliche
Gebührenerhöhung ist zwischen den Ländern höchst umstritten. Bayern und
Sachsen-Anhalt lehnen sie strikt ab, Hamburg und Baden-Württemberg
wollen sie beschließen. Über die Rundfunkgebühren wird in einem
mehrstufigen Verfahren entschieden: Die Länder formulieren den
Rundfunkstaatsvertrag. Darauf basierend melden die
öffentlich-rechtlichen Sender ihre Bedarfe an. Diese werden von der
unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten (KEF) geprüft, die zugleich einen Vorschlag für die
Höhe der Gebühren macht. Am Ende müssen die Abgeordneten der Landtage
abstimmen - wobei dies angesichts eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichts als Formalie gilt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur