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FDP droht mit Veto bei Grundsteuer-Kompromiss

Archivmeldung vom 15.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag über den Grundsteuer-Kompromiss von Bund und Ländern, der Millionen Immobilienbesitzer und Mieter betrifft, droht die FDP mit einer Ablehnung der für die Reform benötigten Änderung des Grundgesetzes. "Die Grundgesetzänderung ist so nicht zustimmungsfähig", sagte der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nach dem Grundsteuer-Gesetz von Finanzminister Olaf Scholz (CDU) und der Koalition müssten Grundstücke künftig in den Ländern, die ein eigenes Grundsteuerrecht einführten, zweifach bewertet werden. "Das wäre der maximale Bürokratieaufwand für Bürger und Verwaltung", warnte Toncar. Eine vom Finanzministerium vorgeschlagene Protokollerklärung, um später nach einer befriedigenden Lösung zu suchen, sei nicht verbindlich genug, um dies wirksam auszuschließen. Ganz zu machen wollen die Liberalen die Tür zu einer Einigung jedoch noch nicht: "Wir Freien Demokraten sind bis Freitag jederzeit gesprächsbereit. Aber wir bestehen auf einer überzeugenden bürokratiearmen Lösung", sagte Toncar.

Die Bundesregierung ist bei der Abstimmung an diesem Freitag im Bundestag auf die Stimmen von Grünen und FDP angewiesen, weil für die Grundgesetzänderung zur Grundsteuer eine Zweidrittelmehrheit gebraucht wird. Die Länder sollen das Recht erhalten, von der vom Bundesverfassungsgericht bis Jahresende vorgeschriebenen Neuregelung auf Bundesebene abweichen zu können. Ohne Einigung müssten die Kommunen auf mehr als 14 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr verzichten. In Kraft treten soll die neue Grundsteuer, die Immobilieneigentümer wie bisher über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen können, aber erst im Jahr 2025.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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