Bundestagsverwaltung: BSW-Finanzierung vorerst unproblematisch
Die Bundestagsverwaltung hat nach einer Prüfung vorerst keine Einwände gegen die Finanzpraxis des Bündnisses Sahra Wagenknecht, das zunächst einen Verein gegründet hat, aus dem Spenden später an die Partei überwiesen wurden. "Die Bundestagsverwaltung hat derzeit im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß", sagte ein Sprecher dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Er fügte hinzu: "Bei der so genannten 'Übertragung' von Spendengeldern
an die Partei BSW wird seitens der Bundestagsverwaltung von Spenden des
Vereins an die Partei ausgegangen." Es gebe "keine Hinweise" darauf,
dass "es zwischen einem Geldgeber des Vereins und dem Verein eine
Absprache dahingehend gegeben" habe, "einen bestimmten Geldbetrag im
eigenen Namen (also im Namen des Vereins) an die Partei weiterzuleiten.
Dies wäre ein Gesetzesverstoß."
Freilich sei das Ergebnis der
Prüfung nur vorläufig, so der Sprecher. Bei Vorliegen neuer Hinweise
könne sie "noch zehn Jahre lang wieder aufgenommen werden".
Tatsächlich
heißt es in Paragraf 25 des Parteiengesetzes, Spenden seien nicht
zulässig, wenn "es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende
eines nicht genannten Dritten handelt".
Der Leiter der
Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland, Wolfgang Jäckle,
sieht die Bewertung der Bundestagsverwaltung kritisch. "Die Verknüpfung
des Vereins mit der Partei ist offenkundig", sagte er dem RND. "Man kann
deshalb nicht ausschließen, dass es sich um Weiterleitungsspenden
handelt. Letztlich gilt hier das Prinzip Vertrauen."
Er fuhr
fort: "Der Bundestagsverwaltung fehlen die Befugnisse für eine wirksame
Kontrolle. Sie verlässt sich darauf, dass alle Angaben richtig sind. Das
ist unbefriedigend. Nötig wäre eine unabhängige Prüfungsinstanz, die
sich um solche Fälle kümmert."
Laut Bundestagsverwaltung hat die
Partei BSW vor der Prüfung "Übersichten über die Zusammensetzung der
Einnahmen des BSW-Vereins" übergeben, "ohne hierzu verpflichtet zu
sein". Daraus gehe hervor, "dass sich der Verein - wiederum ohne
rechtliche Verpflichtung, also freiwillig - bei seiner Spendeneinwerbung
und -vereinnahmung demonstrativ an den Regeln des Parteiengesetzes
orientiert hat".
Quelle: dts Nachrichtenagentur