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Mehr als 70 Beschwerden im Bereich Telekommunikation in der ersten Woche der DSGVO

Archivmeldung vom 15.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung: Anders ausgedrückt: Fotographier- und Filmverbot, Kriminalisierung von über 300 Millionen Menschen, Abmahnvereine, Beweise deine Unschuld, Denunziantentum und Willkühr. Natürlich auch ein paar kleine Verbesserungen... (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung: Anders ausgedrückt: Fotographier- und Filmverbot, Kriminalisierung von über 300 Millionen Menschen, Abmahnvereine, Beweise deine Unschuld, Denunziantentum und Willkühr. Natürlich auch ein paar kleine Verbesserungen... (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat eine erste positive Bilanz der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gezogen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) sagte Voßhoff, die DSGVO "gibt jedem Bürger die Gelegenheit, die Kontrolle über seine Daten zu übernehmen. Jeder, der sich damit auseinandersetzen möchte, was mit seinen Daten passiert, hat durch die DSGVO die Möglichkeit, dies auch effektiv und gestaltend zu tun."

Mehr als 70 Beschwerden und 100 allgemeine Anfragen nur im Bereich Telekommunikation gingen allein in der ersten Woche nach Anwendungsbeginn der Verordnung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten ein. Die DSGVO hat laut Voßhoff auch das Potenzial, Anreize für weitere internationale Regelungen zu setzen. "Es wäre kühn zu behaupten, dass wir bald ein internationales Recht haben werden; das ist ein langwieriger Prozess." Aber eine Strahlkraft der DSGVO über die EU-Grenzen hinaus lasse sich schon heute feststellen. "Das Marktortprinzip zwingt Firmen ohne Sitz in Europa, das europäische Datenschutzrecht anzuwenden, wenn sie den europäischen Markt bedienen wollen."

Die Datenmacht vieler sogenannter "Internetgiganten" stimmte Voßhoff jedoch weiterhin nachdenklich. "Hier sollte über den Datenschutz hinaus beispielsweise auch über eine stärkere kartellrechtliche Kontrolle nachgedacht werden." Bis zur Einführung der E-Privacy-Verordnung besteht für Voßhoff jedoch weiterhin eine offene Flanke im Datenschutz. "Nicht zuletzt, weil in der E-Privacy-Verordnung wichtige Themen wie das Online-Tracking der Internetnutzung oder der Umgang mit OTT-Diensten wie WhatsApp und Googelmail rechtssicher geregelt werden sollen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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