Verfassungsschutz: AfD kein Beobachtungsobjekt
Archivmeldung vom 09.07.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist aktuell kein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes (BfV). Dies teilte das BfV auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) mit.
Im Verfassungsschutzbericht 2014 sei die AfD nicht beschrieben, hieß es. "Für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gelten hohe rechtliche Hürden", teilte die Behörde weiter mit. Am vergangenen Wochenende waren beim Bundesparteitag der AfD in Essen einige Redner durch islam- oder ausländerfeindliche Äußerungen aufgefallen.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)