Kommunen fordern nach Hochwasser Notgesetz für Wiederaufbau
Archivmeldung vom 16.08.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Kommunen haben von der Bundesregierung zahlreiche Gesetzesänderungen für einen schnelleren Wiederaufbau in den Hochwassergebieten von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gefordert. Vorgaben des Bau-, Planungs- und Vergaberechts sollen weitgehend, aber befristet außer Kraft gesetzt werden, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf ein Papier von vier kommunalen Spitzenverbände.
Die Kommunalvertreter schlagen vor, dass die rechtlichen Vereinfachungen "in einem Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz des Bundes in Form eines Artikelgesetzes gebündelt werden". Dies könne auch als "generelle Regelung" für künftige Katastrophenfälle gelten. So müsse im Sinne des Seuchenschutzes dringend notwendige Baumaßnahmen im Wasser- und Abwasserbereich jede Genehmigungspflicht entfallen. Ersatzbauten und Ersatztrassen sollen nicht alle Stufen des Planfeststellungsverfahrens erneut durchlaufen müssen.
Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage solle entfallen. Auch sollen die Kommunen größere Aufträge nicht mehr ausschreiben müssen: Es erscheine "in Katastrophenfällen erforderlich, dass das Vergaberecht bei der dringend notwendigen Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen überhaupt nicht zur Anwendung kommt", heißt es in dem Papier. Der Wiederaufbau der Infrastruktur müsse zudem "vollumfänglich fördermittelfinanziert erfolgen". Nach dem Energiewirtsch
aftsgesetz müssten die Infrastrukturkosten im Strom- und Gasbereich über die Netzentgelte auf die Verbraucher im Versorgungsgebiet überwälzt werden, was im Katastrophenfall als unzumutbar gilt. Es sei wichtig, Reparatur und Wiederaufbau "von vornherein nachhaltig und klimafolgenbewusst abzulegen", fordern die Kommunalvertreter außerdem.
Dies könne auch bedeuten, dass nicht alle Grundstücke neu bebaut werden dürften: Es sei "neben der hochwassersicheren Ausführung privater und öffentlicher Bauwerke zu prüfen, ob bestimmte Lagen nur noch unter deutlich erhöhten Schutz- und Vorsorgebedingungen oder aber gar nicht mehr zur Bebauung freigegeben werden können", heißt es in den Vorschlägen des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Verbandes Kommunaler Unternehmen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur